Das Kapitel von Bedbur schließt unter Vermittlung herzoglicher Räte einen Vergleich mit den Eheleuten Derick Rademecker und Catharina von Wyenhorst bezüglich des Letzteren beliehenen Behandigungsgutes ingen Buickenwalt einen Vergleich dahin, dass das für den Jahreszins von 4 Malter Roggen und 2 Malter Hafer im Behandigungsbrief irrtümlich angenommene Maß von Kalkar auf der gedachten Lehenszeit beibehalten, nach dem Tod aber das altübliche Klevische Maß wieder in Anwendung kommen soll (fol. 139).