Konrad von Grünbach (Grunenbecheln) gen. Weise kommt für sich und seine Helfer überein mit Johann Grafen zu Sp. wegen aller Zweiungen, Streitigkeiten und Forderungen bis zu diesem Tag, es sei wegen Diensten, Verlusten, Hengsten oder Pferden. Für den seinetwegen erschlagenen Untertanen soll er Entschädigung leisten; für dessen Seele hat er eine Römerfahrt zu unternehmen; an der Stelle, wo er erschlagen wurde, soll Konrad ein Kreuz setzen lassen; die Verwandten des Toten soll er um Verzeihung bitten. Konrad wird Mann des Grafen und soll nichts gegen diesen, seinen Sohn, die Grafschaft Sp. und die Ihren unternehmen oder dabei helfen; ausgenommen sind hierbei Friedrich Graf zu Veldenz (Veldentzen) und Thilmann von Hagen (Haen) Herr zur Motten. Konrad soll dienen gegen den Ritter Nikolaus (Clais) von Schmidtburg (Smyde-) und Heinrich von Eich, Herrn zu Olbrück (Olbrucken), wenn dieser Feind des Grafen wird, und in einem weiteren Krieg, soweit Eide und Ehre das zulassen. Dafür hat ihm der Graf an Remigii (01.10.) und Fastnacht 30 Gulden zu zahlen. Ausgenommen von der Sühne sind die drei, gegen die Konrad rechtlich vorgegangen ist. Er bittet die Knappen (1) Friedrich von Sötern (Soteren), (2) Nikolaus (Clais) von Allenbach und (3) Arnold von Ehlenz (Elsentz) um Besiegelung; diese kündigen ihre Siegel an.

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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