Familienarchiv von Essen RW 1081 (Bestand)
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RW 1081 151.42.00
Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland (Archivtektonik) >> 5. Nichtstaatliches und nichtschriftliches Archivgut >> 5.5. Nachlässe, Familien- und Hofesarchive >> 5.5.1. Familien- und Hofesarchive >> 5.5.1.2. D - H >> 5.5.1.2.10. Familienarchiv von Essen
1477-1755
Urkunden, u.a. Lehensbriefe über Haus und Hof Ingenhove zu Asterlagen (Fürstentum Moers, Herrlichkit Friemersheim), ein Lehen der Abtei Werden mit dem Gut ten Putte (Putmannsgut) zu Oestrum und das Herkensgut an der Niep, dem Bongartsgut zu Asterlagen bei Winkelhausen, ein moersisches Lehen, den sogenannten Anwachs am Rhein bei Rurhort im Casselerfeld, im Homberger Werth, über den Hof Heynenhof in Hochemmerich, ein Lehen in der Herrlichkeit Alpen der Grafen von Neuenahr, und Grundstücks- und Rentenangelegenheiten in Stadt und Graftschaft Moers, zu Materborn bei Hau, zu Kranenburg.
Bestandsbeschreibung: Das Archiv, erworben 1994 aus dem Nachlass des Herrn Carolus-Barré in Paris, enthält Urkunden (zumeist Lehnbriefe) über Haus und Hof (1577 gen.) Ingenhove zu Asterlagen (Fürstentum Moers, Herrlichkeit Friemersheim) , ein Lehen der Abtei Werden, zu dessen Zubehören seit dem 16. Jh. das Gut ten Putte (Putmannsgut) zu Oestrum und das Herkensgut an der Niep gezählt wurden, sodann über das Bongartsgut zu Asterlagen bei Winkelhausen, ein moersisches Lehen, den sogen. Anwachs am Rhein bei Ruhrort im Casselerfeld und 5 Morgen Land im Homberger Werth, beide ebenfalls moersische Lehen, über den Heynenhof in Hochemmerich, ein Lehen der Herrlichkeit Alpen der Grafen von Neuenahr-Moers, sowie Haus und Hof zu Hochemmerich, ein Lehen der Grafen von Neuenahr, ferner Urkunden (zumeist Schöffenurkunden) über Grundstücks- und Rentengeschäfte in Stadt und Grafschaft Moers, zu Materborn bei Hau, zu Kranenburg und andernorts.
Haus Ingenhove zu Asterlagen gelangte über die Familien Ingenhove, von Gysenberg und von Eerde vor 1780 an die Familie von Essen. Das Bongartsgut war 1461 im Besitz der Ingenhove und vor 1663 in Besitz derer von Gysenberg; der Heynenhof war im 16. Jh. in gysenbergischen Besitz; die Lehen im Casselerfeld und Homberger Werth besaß die Kölner Familie von Kerich. Der Übergang dieser Lehen an die Familie von Essen offenbart sich nicht in den Urkunden, er erscheint aber zumindest im Fall des Bongartsguts und der anderen zwei moersischen Lehen so gut wie sicher. Das gleiche gilt für die diversen Grundstücks- und Geldgeschäfte; einige der betreffenden Urkunden stammen erkennbar aus dem Besitz der Familie von Essen, und es darf angenommen werden, dass die übrigen ebendahin gelangt waren. Vgl. hierzu Bestand Fotokopien 154/1-7
Kopien von Urkunden betr. die Familien Ingenhoven, Giesenberg und von Essen.
Vgl . Acc. I 9 /94, Urk. im Besitz von Gianni Beltrami , Cuveglio (Italien), vgl. Dienstrg. I - A/1 726/94
Bestandsbeschreibung: Das Archiv, erworben 1994 aus dem Nachlass des Herrn Carolus-Barré in Paris, enthält Urkunden (zumeist Lehnbriefe) über Haus und Hof (1577 gen.) Ingenhove zu Asterlagen (Fürstentum Moers, Herrlichkeit Friemersheim) , ein Lehen der Abtei Werden, zu dessen Zubehören seit dem 16. Jh. das Gut ten Putte (Putmannsgut) zu Oestrum und das Herkensgut an der Niep gezählt wurden, sodann über das Bongartsgut zu Asterlagen bei Winkelhausen, ein moersisches Lehen, den sogen. Anwachs am Rhein bei Ruhrort im Casselerfeld und 5 Morgen Land im Homberger Werth, beide ebenfalls moersische Lehen, über den Heynenhof in Hochemmerich, ein Lehen der Herrlichkeit Alpen der Grafen von Neuenahr-Moers, sowie Haus und Hof zu Hochemmerich, ein Lehen der Grafen von Neuenahr, ferner Urkunden (zumeist Schöffenurkunden) über Grundstücks- und Rentengeschäfte in Stadt und Grafschaft Moers, zu Materborn bei Hau, zu Kranenburg und andernorts.
Haus Ingenhove zu Asterlagen gelangte über die Familien Ingenhove, von Gysenberg und von Eerde vor 1780 an die Familie von Essen. Das Bongartsgut war 1461 im Besitz der Ingenhove und vor 1663 in Besitz derer von Gysenberg; der Heynenhof war im 16. Jh. in gysenbergischen Besitz; die Lehen im Casselerfeld und Homberger Werth besaß die Kölner Familie von Kerich. Der Übergang dieser Lehen an die Familie von Essen offenbart sich nicht in den Urkunden, er erscheint aber zumindest im Fall des Bongartsguts und der anderen zwei moersischen Lehen so gut wie sicher. Das gleiche gilt für die diversen Grundstücks- und Geldgeschäfte; einige der betreffenden Urkunden stammen erkennbar aus dem Besitz der Familie von Essen, und es darf angenommen werden, dass die übrigen ebendahin gelangt waren. Vgl. hierzu Bestand Fotokopien 154/1-7
Kopien von Urkunden betr. die Familien Ingenhoven, Giesenberg und von Essen.
Vgl . Acc. I 9 /94, Urk. im Besitz von Gianni Beltrami , Cuveglio (Italien), vgl. Dienstrg. I - A/1 726/94
Archivbestand
Deutsch
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
21.04.2026, 08:22 MESZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
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