Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Grundherrliche Gefälle, OA Neresheim
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
Enthält: Notizen über Grundholden und Gefälle, welche der fürstlichen Herrschaft Öttingen-Spielberg in den Oberämtern Neresheim und Ellwangen zustehen, Qu. 1-10, 1818; Überlassung fürstlichen Thurn und Taxis'schen Grundeigentums im Oberamt Neresheim an Private in bodenzinspflichtiger und zehntbarer Eigenschaft, Qu. 1-4, 1834; Entschädigungsansprüche der fürstlich Öttingen-Wallersteinschen Standesherrschaft für die Gefälle von den zu Straßenanlagen verwendeten Gütern, Qu. 1-20, 1837-1843; Gebührenbezüge für amtliches Ausfertigen durch die fürstlich Oettingen-Wallerstein schen Rentämter, Qu. 1-10, 1842-1844; Rechtssache zwischen Kaspar Weber und Gen. zu Härtsfeldhausen, Gde. Flochberg, und der fürstlichen Standesherrschaft Öttingen-Wallerstein wegen Freiheit von beständigen Steuern und Reitersanlagen, Qu. 1-43, (1812), 1839-1845; Ansprüche der fürstlich Öttingen-Wallersteinschen Domanialkanzlei an den Bezug von Bürgerannahmegebühren, Qu. 1-31, 1839-1846; Ersatzforderung des fürstlichen Hauses Öttingen-Wallerstein wegen Sistierung der Erhebung eines Vogthabergefälles in den Orten Hohlenstein, Kösingen und Ohmenheim, 2 Schr., 1847; Beschluß des Stiftungsrats Dorfmerkingen wegen Freigabe der Gefäll- und Zehntablösungsgelder an den Fürsten von Oettingen-Wallerstein, 1 Schr., 1855; Beschwerde der Mediatorte des fürstlich Thurn und Taxischen Amtes Neresheim über die Anforderung steuerartiger Abgaben durch die fürstlichen Rentämter, Reklamation der fürstlichen Standesherrschaft Thurn und Taxis wegen entzogener Gefälle in den Orten Demmingen, Eglingen und Trugenhofen, Qu. 1-25, 1826-1828, 1866-1867.
Darin: "Königl. Württembergische Verordnung in Betreff der Abgaben und anderer Prästationen der im Königreich befindlichen Juden" vom 5. März 1812, Druck.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.