Graf Heinrich von Zweibrücken, Herr zu Bitsch und Ochsenstein, bekundet aus freiem Willen seinen Verzicht auf die 150 Gulden Dienstgeld, die Kurfürst Philipp von der Pfalz ihm nach einem Dienstbrief jährlich zu St. Georgstag [23.04.] auf Lebtag verschrieben hat, in der Form, dass der Pfalzgraf ihm das Dienstgeld jederzeit abkündigen mag und Heinrich und seine Erben sodann keine Ansprüche und Forderungen mehr darum stellen sollen.