Hans Stengle zu Einhart bekundet, daß er um 36 Gulden Landeswährung der Thorothea Voglerin seine halbe Behausung zu Einhart, die oben an Jos Reiters Emptwißlin und unten an Melchior Berners Hofraite stößt, verkauft hat; Thorothea soll daran haben den vorderen Teil an der Kuchin, Schirthennen, Vichstall und oben von den Fürstseulen herfur das vorder Halbthail; die Käuferin soll das vordere Dach erhalten bis auf beide halbe Gerwalben, den Fürst aber wollen sie miteinander machen, auch wollen beide gemeinsam helfen, wenn Schwellen unterzuziehen sind; ferner erhält sie den Halbteil vor der Stuben, am Schweinstellin zwei Bergschuh weit vor das Dachtraf hinaus, was untermarkt werden soll, aber vor der Schirthenne und dem Vichstall nicht weiter als das Tachtraf geht; an der Thunglege erhält sie 2 1/2 Schuh breit vom Vichstall hinaus, soweit des Verkäufers Dunglege geht, und an der Holzlege 1 1/2 Klafter weit. Aus dieser halben Behausung soll die Käuferin jährlich 5 Schilling, 15 Eier und 1 Huhn schuldig sein, sie ist aber sonst frei lediges Eigen
Vollständigen Titel anzeigen
Hans Stengle zu Einhart bekundet, daß er um 36 Gulden Landeswährung der Thorothea Voglerin seine halbe Behausung zu Einhart, die oben an Jos Reiters Emptwißlin und unten an Melchior Berners Hofraite stößt, verkauft hat; Thorothea soll daran haben den vorderen Teil an der Kuchin, Schirthennen, Vichstall und oben von den Fürstseulen herfur das vorder Halbthail; die Käuferin soll das vordere Dach erhalten bis auf beide halbe Gerwalben, den Fürst aber wollen sie miteinander machen, auch wollen beide gemeinsam helfen, wenn Schwellen unterzuziehen sind; ferner erhält sie den Halbteil vor der Stuben, am Schweinstellin zwei Bergschuh weit vor das Dachtraf hinaus, was untermarkt werden soll, aber vor der Schirthenne und dem Vichstall nicht weiter als das Tachtraf geht; an der Thunglege erhält sie 2 1/2 Schuh breit vom Vichstall hinaus, soweit des Verkäufers Dunglege geht, und an der Holzlege 1 1/2 Klafter weit. Aus dieser halben Behausung soll die Käuferin jährlich 5 Schilling, 15 Eier und 1 Huhn schuldig sein, sie ist aber sonst frei lediges Eigen
Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Ho 158 T 1 Nr. 348
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Ho 158 T 1 Salemische Herrschaft Ostrach: Urkunden
Salemische Herrschaft Ostrach: Urkunden >> 1. Urkunden
1584 Mai 19
Urkunden
Siegler: Georg Ästlin, Obervogtei- und Kanzleiverwalter zu Scheer
Überlieferungsart: Ausfertigung
Vermerke: Rückschrift: gehört nicht zum Hochstüfft Costantz und ist an disem garnichts gelegen
Überlieferungsart: Ausfertigung
Vermerke: Rückschrift: gehört nicht zum Hochstüfft Costantz und ist an disem garnichts gelegen
Ästlin, Georg
Berner, Melchior
Reiter, Jos
Stengle, Hans
Vogler, Dorothea
Einhart, Ostrach SIG
Konstanz KN
Scheer SIG
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
03.04.2025, 13:46 MESZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen (Archivtektonik)
- Hohenzollerische Bestände (Tektonik)
- Grafschaft Sigmaringen und souveränes Fürstentum Hohenzollern-Sigmaringen (Tektonik)
- Säkularisierte Klöster und Stifte (Tektonik)
- Salemische Herrschaft Ostrach (Tektonik)
- Salemische Herrschaft Ostrach: Urkunden (Bestand)
- 1. Urkunden (Gliederung)