Die Brüder, Vettern und Gemeiner des Schlosses Kocherstetten Wilhelm, Simon, Siegmund, Kaspar, Kilian, Wilhelm der Junge, Götz, Georg (Jurch), Hans und Gabriel von Stetten verpflichten sich gegenüber Kurfürst Philipp von der Pfalz, dass sie die Punkte, die Graf Albrecht von Hohenlohe in seiner Schlichtung entworfen hat, einhalten wollen, und dass aus ihrem Schloss Kocherstetten nichts gegen den Pfalzgrafen, seine Erben, sein Fürstentum oder seine Untertanen unternommen werden wird, wofür sie auch im Bereich ihres Burgfriedensbezirks sorgen wollen. Sollte ein Knecht oder jemand aus ihrem Gesinde auf eigene Faust handeln, werden sie dafür sorgen, dass dieser seiner Strafe zugeführt wird, sollen aber ansonsten nicht dafür haften. Die Schlichtung war notwendig geworden, weil Kilians Knecht, Peter Stumpf, und andere am 17. Februar 1483 von besagtem Schloss aus einige Männer des Pfalzgrafen auf dessen Geleitstraße zwischen Hall und Sulzbach angriffen, beraubt und getötet hat.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...