Johann Gottfried vom Stein bekundet zugleich für seinen Vetter Adam vom Stein als Vormund der zwei Söhne des + Johann Wilhelm Hilchen von Lorch, daß Georg Friedrich Bischof von Worms, Dompropst zu Mainz, laut inseriertem Lehnbrief sie als Vormünder mit dem Lehen von der Dompropstei Mainz [wie 1613 Januar 22] belehnt hat. Siegler: Aussteller.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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