Johann (Hanns) Hapffe, Bürger zu Salzungen (Saltz-), und seine Frau Elisabeth (Elsse) verkaufen zwei Gulden jährlichen Zins aus Haus und Hofreite zwischen Matthias Meder und Johann (Hanssen) Moller in der Bauerngasse (geburs gassen), die zuvor dem verstorbenen Johann Luder gehörten und Bürgergut sind, sowie aus ihrem Garten bye den stegen zwischen Heinrich (Heintzenn) Kauffman und Johann (Hanßen) Haltze, Lehen vom Amt des Heinrich von Herda (Herde) und kein Bürgergut, an Johann Heymbrecht, Vikar zu St. Jakob im Dorf Allendorf (-dorff) und seine Nachfolger in der Vikarie; der Zins ist je zur Hälfte an Walpurgis und Michaelis fällig. Bei Säumnis können die Inhaber gerichtlich gegen die Pflichtigen vorgehen; entstehender Schaden ist ihnen zu ersetzen. Die Verkäufer versprechen Währschaft; die Güter sollen nicht weiter belastet werden. Die Käufer haben den Kaufpreis von 30 unverschlagenen rheinischen Gulden bereits bezahlt. Ein Rückkauf ist jederzeit mit dieser Summe, Rückständen und Schäden möglich. Die Verkäufer bitten (1) Heinrich von Herda und (2) Georg von Kranlucken (Kralock), Amtleute der Herren von Sachsen (Sachssen) bzw. Henneberg (-bergk) in Salzungen, um Besiegelung zum Zeichen der Zustimmung. Diese kündigen ihre Siegel an vorbehaltlich der Rechte ihrer Herren und der Stadt Salzungen.