Äbtissin Klara (Clare) und der Konvent der Chorfrauen des Klosters zu Oberstenfeld urkunden, daß ihr Kloster von Alters her so gestiftet sei, daß sie das Recht haben zu erben und eigenes Gut zu besitzen; Albrecht Hummel zu Lichtenberg bezeugt dieses

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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