Das Wigbold Wolbeck bekommt von den Armen zu Wolbeck 120 Rth. zur Abzahlung der hessischen Kontributionsrestanten und Ablösung der deswegen von verschiedenen Seiten aufgenommenen Gelder zu 6 Rth. jährl. Pension unter Verpfändung des Hab und Gutes des Wigboldes.