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Äbtissin Ursula [II. Steinhofer] und Konvent des Kl. Baindt verleihen Georg Stützlin aus Schwemme und seiner Ehefrau Maria Schmid einen Hof und ein Gut in Schwemme mit allem Zugehör als Leiblehen. Es werden näher bestimmte Abgaben und Pflichten vereinbart. Bei Missbrauch oder mit dem Tod der Lehensleute fällt das Lehen an das Kl. heim.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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