Auf die seitens des Abtes von Steinfeld an den Richter und die Schöffen von Wildenburg ergangene Aufforderung, sich wegen der gegen ihn und seine Untertanen erlassenen Zitationen und Urteile zu erklären, erwidern diese, keine derartigen Handlungen vorgenommen zu haben. Am 26. September 1569 erschien vor dem Notar Heinrich von Castenholtz zwischen 9 und 10 Uhr vormittags in Steinfeld auf der Abtei Jakob vom Panhauß, Abt von Steinfeld, mit einem beschriebenen papierenen Zettel und bat den Notar, diesen Zettel zu verlesen. Er lautet: 1. Abt Jakob und seine Untertanen sind von dem Richter und den Schöffen von Wildenburg gerichtlich zitiert worden. Da sie in seinem Gebiet keine Jurisdiktion haben, fühlt er sich durch sie beschwert und fordert die Zitationszeugen Franz von Benenberg (Bennen-) und Peter von Schlirf, beide Schöffen von Wildenburg, auf, darzulegen, was sie dazu geführt hat, solche ungebührlichen Sachen in seinem Hoheitsgebiet zu versuchen. - 2. Abt Jakob bittet zu fragen, ob die Zitation mit Wissen aller Schöffen erfolgte. - 3. Ob sie das Siegel als ihr Siegel anerkennen. - 4. Ob sie das Siegel einige Zeit vor Datum der Zitation in sicherer Verwahrung hatten und noch haben. - 5. Johann Birckmann, Schultheiß und Richter zu Steinfeld, möchte aussagen, was ihm in der Angelegenheit bekannt ist und was er von Richard von Giescheid (Gierscheidt), Schöffe zu Wildenburg, gehört hat. Die ebenfalls vorgeladenen Schöffen von Wildenburg Franz von Benenberg und Peter von Schlirf antworteten auf diese Fragen: Zu 1. Dass sie von der Zitation nichts wüssten. - Zu 2. Dass sie niemals dabei gewesen sind, als die Zitation herausging und besiegelt wurde. Sie können sich nur daran erinnern, dass ihnen von dem Herrn von Wildenburg befohlen wurde, sich nach Kreuzberg an die Kirche zu begeben, wo sie von dem Abt oder seinem Bevollmächtigten erfahren würden, worum es ginge. - Zu 3. Sie können sich nur daran erinnern, dass sie einmal gesehen haben, wie ein Parentelschreiben versiegelt wurde, wozu ihnen das Siegel von Junker Emund, dem Sohn ihres Herrn, in dessen Abwesenheit ihnen gegeben wurde und dass dieser es dann wieder an sich genommen hatte. - Zu 4. Das Siegel sei ihnen bisher nie übergeben worden. - Zu 5. Johann Birckmann sagte, dass er von Richard von Giescheid gehört habe, er nähme es sich sehr zu Herzen, dass diese Zitationen und andere Schreiben in Wildenburg versiegelt würden angesichts der Tatsache, dass sie das Siegel niemals in Verwahr gehabt hätten. Zeugen: Lenhart von Sudenich, Thomas von Moringen, Hermann Kremer von Ulm und Meister Johann Craum von Münstereifel. Unterschrift und Signet des Notars.