Ludwig Landgraf von Hessen (Hessin) und seine Frau Elisabeth (Lyse) verzichten gegenüber ihrem Schwager und Bruder Walram Grafen von Sp. auf alle Erbansprüche; stirbt Walram allerdings ohne Erben, erhalten die Eheleute denselben Anteil wie andere Schwestern und Schwäger des Grafen. Ausdrücklich wird auf Gelder, Wittum und Erbanfälle von seiten der Kinder des + Rudolf Grafen von Hohenberg (Hoen-) verzichtet, die allein Walram zustehen sollen. Es siegeln (1) Ludwig und (2) Elisabeth.

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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