Karl Ludwig Friedrich und Gustav Adolf [I.] von Liebenstein, Söhne des verstorbenen Ludwig August Friedrich von Liebenstein, vereinbaren, das juristische Doktordiplom ihres Vaters von der Universität Freiburg und das demselben von der Stadt Lahr verliehene Ehrenbürgerdiplom für Familieneigentum zu erklären und im Familienarchiv bzw. vom jeweiligen männlichen Familienältesten aufbewahren zu lassen.