Marx Müller, B. zu Kirchheim, dortselbst gef., weil er in Übertretung einer früher geschworenen U. und eines erst kurze Zeit zuvor ergangenen Verbots des Vogtgerichts sich wiederum mit Juden eingelassen, indem er ihnen einen Teil seiner Habe verpfändete, und auch andere Gebote nicht befolgt hatte, sodann auf Fürbitte zwar freigel., aber aller seiner Güter entsetzt, um damit seinem Verderben vorzubeugen, verpflichtet sich eidlich, seinen jetzigen und künftigen Pflegern freie Hand zu lassen, sowie allem, was diese für gut ansehen, getreulich nachzukommen und schwört U.. Müller hatte schon früher bei den Juden zu Notzingen Geld aufgenommen und die in dieser Sache errichtete besiegelte Urkunde gefälscht.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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