Verschiedene Religions- und Kirchenangelegenheiten
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B 5/II Nr. 188
B 5/II Kirchen- und Vormundamt/Akten
Kirchen- und Vormundamt/Akten
1790
Enthält u.a.:Aussage des Martin Heinlein und seiner Frau bei ihrem Verhör im Schöffenamt (6.3.1685) wegen ihres 1 1/2 jährigen Ausbleibens von der Beichte. Extrakt aus einem Ratsverlass (2.6.1685) an Pfarrer Andreas Unglenk, in welchem er angewiesen wird, zuüberprüfen, ob die Eheleute Heinlein wieder zur Beichte gehen.Schriften zur Erteilung der Absolution im Beichtstuhl bzw. zur Frage über die Teilnahme am Abendmahl u.a. von Christoph Leibnitz, 12 Bl.Bittschrift des Predigerkollegiums an den Rat verfasst von Johann Schröder, Abschrift?, (1611-1621), Gutachten des Predigerkollegiums (Johann Wülfer, Gustav Philipp Mörl, G. J. Hofmann, Justin Wezel, Tobias Winkler, Bernhard Walther Marberger) über das Abendmahl 1714, Ratsverlass für den Kirchenpfleger und die Scholarchen wegen der steigenden Zahl der Abendmahlsverächter (10.1.1774), Kopie eines Briefs des Predigerkollegiums, Bericht des Wöhrder Pfarrers Konrad Friedrich Feuerlein (in der Sache Wolfgang Gramertsberger, Entwurf, 1 Bl. (23.4.1732).Abschrift eines Verlasses des Kirchenpflegers an die Beichväter, in dem sie angewiesen werden wegen der bald steigenden Zahl der Beichtenden früher in ihren Beichtstühlen zu sein (11.9.1770). Abschrift eines Kirchenpflegerverlasses wegen des neuen Gesangsbuches (24.1.1790).
Umfang/Beschreibung: 15 Prod.
Archivale
Indexbegriff Sache: Klassifikation B-Bestände: Standeswesen
Feuerlein, Conrad Friedrich
Grammertsberger, Wolfgang
Heinlein, Martin
Heinlein, N
Leibnitz, Christof M.
Marperger, Bernhard Walther
Mörl, Gustav Philipp
Schröder, Johann
Unglenk, Andreas
Wetzel, Justinus
Winkler, Tobias
Wülfer, Johann
Schöffenamt
Abendmahl
Predigerkollegium
Gutachten
Beichte
Absolution
Beichstühle
Beichtväter
Gesangbuch
Abendmahlsverächter
Scholarchen
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
05.06.2025, 13:01 MESZ