Die Dekane und Kapitel aller Wormser Stiftskirchen sowie die Ratsherren und Bürger der Stadt Worms bekunden, daß vor ihnen das Stift St. Martin (Worms) und Gerhard genannt von Schmutzlin, Ritter von Dirmstein, anerkannt haben, daß dem Ritter und seinen Erben auf Rat und mit Zustimmung der Brüder eine Mühle des Stifts bei Dirmstein mit Ausnahme allen Zubehörs sowie Güter in Mörsch auf ewig zu Erbrecht gegen eine jährliche Abgabe von 18 Maltern Weizen von der Mühle und von fünf Maltern weniger einem Maß sowie vier Malter Hafer von den Gütern in Mörsch übergeben wurden. Die Abgaben sind jährlich zwischen Maria Himmelfahrt (15.8.) und Maria Geburt (8.9.) in Worms zu entrichten. Nach dem Tod Gerhards sollen Mühle und Güter nicht unter seine Erben aufgeteilt werden, sondern in der Hand eines einzigen Erben verbleiben, der die Abgabepflicht einhalten soll. Ankündigung der Siegel der Kirchen und des Stadtsiegels auf Bitten beider Seiten.

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