Johannes Greißing (Grewßing), Generalvikar des Bischofs Rudolf [II. von Scherenberg zu Würzburg], trägt den Pfarrern von Westheim, Oberrot (Rot) oder Fichtenberg (Vigberg) auf, unmittelbar nach Empfang dieses Mandats Abt und Konvent des Klosters Murrhardt aufzufordern, binnen zwölf Tagen nach der Aufforderung gemäß des von dem Aussteller ergangenen Urteils [U 1369] dem Pfarrer Johannes Fischer (Vischer) an der Katharinenkirche zu Hall den ihm gebührenden Anteil anzuweisen, und ihm für seine Ausgaben 16 Gulden rheinisch und 31 Pfund und 14 von der größeren Würzburger Münze zu erstatten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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