Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, dass ihm vorgebracht worden ist, dass Bernhard Schapp oder seine Knechte Zollumgehung beim Flößen (an den zollen mit holcze myßhandelt) begangen haben sollen. Auf Bitten Erzbischof Adolfs II. von Mainz, seines Oheims, verzichtet der Pfalzgraf auf die weitere Rechtsverfolgung in der Sache. Er gebietet seinen Zollschreibern, Aufsehern und Zollknechten [am Rhein], dass sie Bernhard mit seinen Waren ungeachtet des Vorfalls fahren und flößen lassen, doch den gebührlichen Zoll von ihm nehmen sollen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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