Kaiser Ludwig erlaubt Priorin und Konvent des Klosters Lauffen am Neckar, denen er gestattet hatte, einen Mühlschlag und eine Mühle bei ihrem Kloster zu "vahen, schlahen vnd bawen, wan wir vernomen haben, das in die selben brief verbrunnen sein", die genannte Mühle zu unterhalten und zu nutzen mit allen bisherigen Rechten, Freiheiten und Ehaften.