Kurfürst Philipp von der Pfalz bestätigt, nachdem Burggraf, Baumeister und Burgmannen zu Gelnhausen ihm gehuldigt haben, diesen ihre Freiheiten, Rechte und Gewohnheiten und dass er ihnen jährlich für die Zeit der Pfandschaft 20 Gulden für seinen Teil des Unterhalts aus der Steuer zu Gelnhausen zukommen lässt.