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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik) >> Selekte >> Altwürttembergische Lagerbücher >> Hauptreihen des Kammer- und Kirchenguts >> Weltliche Lagerbücher der Oberämter (gesamt)
1561-1818
1. Zur Geschichte des Amtes Ebingen: Das Gebiet des heutigen Ebingen war bereits in römischer Zeit besiedelt und blieb es auch anschließend während der Phase der alemannischen Landnahme. Die ersten urkundlichen Nennungen für Ebingen stehen im Zusammenhang mit Schenkungen von Gütern an die Klöster St Gallen ( 793 = Erstnennung), Ottmarsheim (1064) und St. Blasien (1113 von Walcho von Waldeck). Außer der allgemeinen Ortsbezeichnung Ebingen sind diese Schenkungen innerhalb des damaligen Dorfs nicht näher zu lokalisieren. Für 1138 ist ein (freiadliger?) Henricus de Ebingen erwähnt, der das Kloster Zwiefalten mit Gütern in Rommelsbach ausstattete. Später werden Dienstmannen der Grafen von Wartenberg, Nellenburg und von Hohenberg im Zusammenhang mit Ebingen erwähnt. 1064 lag Ebingen in der Grafschaft des Grafen Rudolf (von Habsburg), 1113 in der des Grafen Friedrich (von Zollern), seit der Mitte des 13. Jahrhundert in der Grafschaft Hohenberg. Insgesamt hatte sich Ebingen während des Früh- und Hochmittelalters zu einem Zentralort der näheren Umgebung entwickelt, so dass die Stadterhebung (ca. 1250 ¿ 1260, belegt ab 1285) nach dem Übergang an die Grafen von Hohenberg schließlich Bestand hatte. Ab 1334 wurde Ebingen nacheinander mehrfach verpfändet: Zunächst an die Gräfin Ursula v. Pfirt, 1354 an Graf Wilhelm v. Montfort und 1367 an das Haus Württemberg. Mit der Grafschaft Hohenberg erwarb Habsburg nominell auch wieder das verpfändete Ebingen, jedenfalls war es 1403 nur teilweise württembergisch und kam noch einmal (nämlich 1463-1469), in die Hand des letzten Grafen von Hohenberg der in Ebingen 1486 verstarb. Unter den Grafen von Württemberg bildete Ebingen ein eigenes Amt, zu dem Anfangs auch Winterlingen gehörte. Beide Orte waren 1463 bis 1469 in der Hand des Grafen Sigmunds, des letzten Grafen v. Hohenberg. 1469 kehrten die Orte wieder an Württemberg zurück; Winterlingen wurde zwischen 1485 und 1490 von Ebingen abgetrennt und dem Amt Balingen zugewiesen. Gleichzeitig verzichtete Kaiser Maximilian zugunsten von Württemberg 1490 endgültig auf sein Lösungsrecht für die württembergische Pfandschaft Ebingen. Aufgrund des starken Bevölkerungszuwachses gegen Ende des Mittelalters wurden im 15. Jahrhundert die Obere und die Untere Vorstadt gegründet. Während des 30jährigen Krieges vergaben die Habsburger die Stadt an den kaiserlichen Hofkriegsratspräsidenten Graf Schlick. Zum Marktgebiet gehörten circa 15 Nachbargemeinden (ca. die Hälfte davon nicht-württembergisch), die vom 16. bis zum 18. Jahrhundert der Kellerei Ebingen abgabepflichtig waren. Während der württembergischen Zeit war Ebingen Amtsstadt, jedoch mit gewissen Einschränkungen: Der Ebinger Amtmann war als solcher zwar auf dem Stuttgarter Landtag vertreten, verfügte jedoch über keinen nennenswerten Amtsbezirk. Lediglich die benachbarten Ansiedlungen Ehestetten und Bitz standen unter Ebinger Botmäßigkeit. 1759 wurde im Zuge der Aufstufung der Ämter zu Oberämtern auch das Amt Ebingen zu einem Oberamt erhoben, was es jedoch nur bis 1806 blieb. Der kurzen Wiedereinsetzung als Oberamt 1810 (mit 16 Orten des Heuberges und der Hardt) folgte die endgültige Zuordnung zum Oberamt Balingen, bis 1817 noch vorübergehend als Unteramt Ebingen mit Bitz und Winterlingen. Seit 1975 bildet Ebingen gemeinsam mit Tailfingen und mehreren kleinen Gemeinden die Stadt Albstadt.
2. Zur Geschichte und Ordnung des Bestands: Seit 1422/1423 wurden in Württemberg bei der von der Rentkammer zentral gesteuerten systematischen Aufzeichnung von Besitzungen, Rechten und Einkünften in Lagerbüchern mehrere gleichlautende Reinschriften erstellt: Ein Exemplar verblieb in der Kanzlei der Rentkammer, ein zweites wurde im Archiv hinterlegt, eine dritte Reinschrift erhielt die zuständige Kellerei, die in der Zeit des aktuellen Gebrauchs Nachträge vermerkte. Das heutige Lagerbuchselekt führt verschiedene ältere Reihen zusammen: Nach der Zusammenführung der Lagerbuchbestände im Hauptstaatsarchiv Stuttgart 1950 war die anschließende Neuordnung, um 1960 im wesentlichen abgeschlossen. Damit konnte eine Neuverzeichnung in Angriff genommen werden. Angesichts der zu bewältigenden großen Mengen entwarfen H.-M. Maurer und H. Natale 1974 "Richtlinien zur Kurzverzeichnung von Lagerbüchern" und trieben die Erschließung der Lagerbuchselekte mit den bestehenden geringen Personalressourcen unter Einbeziehung von Auszubildenden und Aushilfskräften voran. Inzwischen liegen für den kompletten Bestand H 101 Konzeptverzeichnungen vor, die allerdings nur 2.1 Die altwürttembergische Reihe "weltliche Lagerbücher" Ursprünglich umfasste diese Reihe die Archivexemplare, die häufig den Außen-vermerk "Archiv" tragen. Im Laufe der Zeit wurden diesem Bestand Konzepte, Mehrfertigungen und Lagerbücher der 1806 neu erworbenen Herrschaften hinzugefügt, so dass ein Mischbestand erwuchs, der 1938 anlässlich der Neugliederung der Bestände durch K.O. Müller die Bestandsbezeichnung H 1 erhielt. 2.2 "Dublettenreihe" Seit 1908 wurden unter der etwas irreführenden Bezeichnung "Dublettenreihe" Mehrfertigungen, aber auch Konzepte und Abschriften von Lagerbüchern geistlicher und weltlicher altwürttembergischer sowie neuwürttembergischer Herrschaften zusammengeführt. Der Bestand gelangte ins Staatsarchiv Ludwigsburg und erhielt die Signatur H 6. 2.3 Lagerbuchreihe des Finanzarchivs Im Rahmen der Neuordnung 1806 wurde der überwiegende Teil der altwürttembergischen Lagerbücher aus den Registraturen der Bezirksämter den Kameralämtern übergeben, die - ausgehend von den aktuellen Verwaltungsbedürfnissen - umfangreiche Kassationen und Umordnungen vornahmen. Allmählich gaben die Kameralämter die Lagerbücher an das 1822 eingerichtete Finanzarchiv ab. Nach erneuten Kassationen und uneinheitlicher Ordnung wurden in dieser Zeit für ungefähr die Hälfte der Überlieferung provisorische Verzeichnisse erstellt. Die dabei vergebenen rund 4200 Zahlensignaturen sind mit Blaustift auf der Vorderseite vermerkt. 1924 übernahm das Staatsarchiv Ludwigsburg die Lagerbuchbestände des aufgelösten Finanzarchivs und wies sie der Bestandsgruppe H 6-10 zu. 2.4 "Sonderreihe" des Staatsarchivs Ludwigsburg Bruchstückhaft blieb um 1930 der Versuch, aus der Überlieferung des Finanzarchivs diejenigen Erneuerungen in einer Reihe zusammenzuführen, die in den Stuttgarter Lagerbuchbeständen fehlten. 2.5 Beständebereinigung durch K.O. Müller K.O. Müller löste den von ihm gebildeten Mischbestand H 1 (s. o.) in einer zweiten Verzeichnungsphase auf, indem er die altwürttembergischen Lagerbücher im Bestand A 295 zusammenfasste und die neuwürttembergischen Lagerbücher den Reihen B 1-5 zuwies. Nach Abgabe der in Ludwigsburg befindlichen Lagerbücher an das Hauptstaatsarchiv Stuttgart im Juli 1950 wurde unter der Leitung von F. Pietsch der gesamte Überlieferungskomplex neu gegliedert. Aus pragmatischen Gründen verzichtete man dabei auf die Rekonstruktion der Registraturen der Kanzlei, des Archivs sowie der Kellereien in eigenen Reihen. Vielmehr vereint der heutige Bestand H 101, gruppiert nach Oberämtern, alle überlieferten Exemplare einer Erneuerung - also Konzepte, Reinschriften, Abschriften - in einer Reihe. Dies gilt mit Einschränkungen auch für Ebingen, für das der Autor des Beilagerbuchs im Jahr von 1771 feststellt, dass die Ebinger Lagerbücher bis dahin nicht mit der nötigen Sorgfalt geführt worden seien.
3. Zur Verzeichnung des Bestandes: Nach der Zusammenführung der Lagerbuchbestände im Hauptstaatsarchiv Stuttgart 1950 war die anschließende Neuordnung, um 1960 im wesentlichen abgeschlossen. Damit konnte eine Neuverzeichnung in Angriff genommen werden. Angesichts der zu bewältigenden großen Mengen entwarfen H.-M. Maurer und H. Natale 1974 "Richtlinien zur Kurzverzeichnung von Lagerbüchern" und trieben die Erschließung der Lagerbuchselekte mit den bestehenden geringen Personalressourcen unter Einbeziehung von Auszubildenden und Aushilfskräften voran. Inzwischen liegen für den kompletten Bestand H 101 Konzeptverzeichnungen vor, die allerdings nur sehr eingeschränkt benutzt werden können. Bei der laufenden Überarbeitung dieser Konzeptverzeichnungen wird auf die in den Richtlinien vorgesehene Erfassung von Reskripten und Notizen verzichtet. Auf vorhanden Reskripte wird allerdings weiterhin im "Enthält-Vermerk" hingewiesen. und die Laufzeit in die Gesamtlaufzeit des Bandes aufgenommen. Der Verzeichnung liegt folgendes Schema zugrunde: 1. Bandnummer, 2. Titel, 3. Genetische Stufe und Behördenprovenienz, 4. eventuelle Register, 5. Renovator(en), 6. Inhalte und Darstellungsweise, 7. Orte, 8. Urkunden, 9. äußere Bandbeschreibung, 10. enthaltene Beilagen oder Reskripte, 11. Vorsignaturen, 12. Umfang, 13. Jahr der Anlage. Die Angaben zum Titel entsprechen soweit als möglich den auf den Vorsatzblättern der Bände zu findenden Innentiteln, was durch Anführungszeichen verdeutlicht wird. Weiterhin erfolgte eine Neusignierung entsprechend dem gängigen Signaturenschema der Lagerbuchselekte: Die bestehende Durchnummerierung wird durch Zwischennummern für die einzelnen Ämter (H 101/1 Altensteig bis H 101/64 Winnenden) mit jeweiliger Neuzählung der einzelnen Bände ersetzt. Alte und neue Signaturen können der Konkordanz entnommen werden. Die Bearbeitung der vorhandenen Titelaufnahmen des Bestandes H 101/17 übernahm 2006 unter Anleitung des Unterzeichneten die Archivreferendarin Beate Sturm. Die Endredaktion gestaltete der Unterzeichnete. Der Bestand umfasst nun 5 Bände, in denen 4 Urkundenabschriften aus der Zeit zwischen 1488 und 1741 nachgewiesen werden konnten, bzw. 0,2 Regalmeter. Stuttgart, im Juni 2006 Franz Moegle-Hofacker
Literatur: Beschreibung des Oberamts Balingen, hrsg. von dem Königlichen statistisch-topographischen Bureau, Stuttgart 1880. Das Land Baden-Württemberg. Amtliche Beschreibung nach Kreisen und Gemeinden, hrsg. Von der Landesarchivdirektion Baden-Württemberg, Bd. V, Stuttgart 1976, v.a. S. 613--623. Maurer, Hans-Martin (Bearb.): Übersicht über die Bestände des Hauptstaatsarchivs Stuttgart. Sonderbestände (Veröffentlichungen der Staatlichen Archivverwaltung Baden-Württemberg, 35), Stuttgart 1980, S. 122-125. Richter, Gregor: Lagerbücher- oder Urbarlehre. Hilfswissenschaftliche Grundzüge nach württembergischen Quellen (Veröffentlichungen der Staatlichen Archivverwaltung Baden-Württemberg, 36), Stuttgart 1979. Stettner, Walter: Ebingen. Die Geschichte einer württembergischen Stadt, Sigmaringen 1986.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person who submitted a compensation claim for damage caused by Nazi persecution. If the application was submitted by a person other than the persecuted person, this other person is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecuted person, if there is one, is noted. In the sources, the persecuted person is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
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