Die Äbte Ludolfus von Amelunghesborn und Jacobus von Heriswidehusen (Hardehausen) bezeugen unter Bezugnahme auf mehrer (inserierte) Urkunden des Papstes Alexander IV. (Insert vom 17. April 1255, undatiertes Regest und Insert vom 7. Juli 1255), dass das Kloster Brenkhausen aller dem Zisterzienserorden erteilten Privilegien teilhaftig ist. Insert: 1255 April 17 Papst Alexander IV. verleiht dem Abte von Citeaux sowie anderen Äbten und Konventen des Zisterzienserordens das Privileg, dass die Klöster des Ordens nur von Äbten oder dazu abgeordneten Mönchen visitiert und zur Bestrafung gezogen werden dürfen. Neapolis XVo Kal. Maji pontificatus nostri anno primo lateinisch Druck: vergl. Potthast, Reg. pontif. Rom. Bd. II Nr. 15810 Insert: 1255 Juli 7 Papst Alexander IV. verleiht allen Nonnenklöstern des Zisterzienserordens das Recht, sich der Privilegien und Indulgenzen, die die Kurie dem Orden im Allgemeinen verliehen hat, zu bedienen, soweit diese sie angehen. Datum Vyterbii nonas Julii pontificatus nostri anno primo lateinisch Insert: zwischen 1254 und 1261 Papst Alexander IV. gewährt dem Zisterzienserorden auf Bitten des Kardinalpriesters Ja. das Recht, dass päpstlichen Legaten und Nuntien, Erzbischöfe, Bischöfe und andere Prälaten nicht aus eigener Macht, sondern nur mit ausdrücklicher päpstlicher Genehmigung von Klöstern des Zisterzienserordens Abgaben und Leistungen verlangen und über diese Exkommunikation, Suspension oder Interdikt verhängen dürfen. Regest lateinisch