Des fürstlichen Hauses Hessen vom Kurfürstentum oder der Pfalzgrafschaft bei Rhein herrührende Lehen, was deshalb für Differenzen entstanden, zwischen Pfalzgraf Ludwig Philipp bei Rhein [in Simmern] und den Landgrafen zu Hessen für Schriften gewechselt und wie sich Landgraf Georg [II.] zu Hessen[-Darmstadt] in solchen Lehnssachen bei Kurfürstlicher Durchlaucht zu Sachsen Rat geholt

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Sächsisches Staatsarchiv
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