Nach vorausgegangen Verhandlungen über die Irrungen zwischen Graf Simon [V.] zur Lippe und der Stadt Lemgo wurde am 14. Juli 1531 (Freitag nach Margarethe) ein Vertrag geschlossen, der in seinem Artikel 9 die Entscheidung gewisser Klagen durch 8 Personen aus der Landschaft der Grafschaft Lippe vorsah, vier aus der Ritterschaft, vier von den Städten. In Abwesenheit des verhinderten Reineke de Wendt treten nun sieben von ihnen zusammen, nämlich Hermann von Mengerssen, Franz von Kerßenbrock, Friedrich von Exter, Henrich Vaget, als Bürgermeister, und Hans Maes, als Kämmerer zu Lippstadt, Johann Sander, Bürgermeister zu Horn, Johann Smedt, Bürgermeister zu Blomberg, und entscheiden: 1) Der von beiden Parteien beanspruchte Ort Holzes hinter der Lemgoer Mark wird von Simon - im Hinblick darauf, daß er die Mitnutzung an der Mark hat - als Teil dieser Mark anerkannt; 2) Den Leuten von Homeien (Hogen Meyne), die zur Dienstleistung nach Brake kommen müssen, wird gemeinsam von den Amtleuten des Grafen und dem Rat zu Lemgo ein Weg durch die Mark angewiesen, ggf. der alte Weg durch den Knick, der jetzt zugehauen, wieder geöffnet; 3) die von den Lemgoern auf der Lüningsheide (Lunyngesheide) und am Rieperturm auf der gemeinen Garweise gepflanzten Eichen sollen wieder entfernt werden, damit die gemeine Hude ungeschmälert bleibe; 4) die Dorfschaften innerhalb der Lemgoer Landwehr sollen wir von altersher mit den Lemgoern nachbarliche Hude halten; 5) die Dorfschaften außerhalb des Knicks, der um die Mark geht, sollen unbehindert mit ihrem Vieh die Hude gebrauchen, nicht aber ihre Säue im Nettling (Nettelinge) und an der Amelungsburg hüten; während der Mast sollen sie sich an diesen Stellen auch der allgemeinen Hude enthalten; sonst aber sollen wie von altersher jeweils diejenigen, die außerhalb der Landwehr sitzen, außerhalb ihre nachbarliche Hude haben, die darin sitzen, aber innerhalb; 6) die Wahmbecker (Wamecker) sollen keine Hude innerhalb der Lemgoer Landwehr haben und die Lemgoer keine außerhalb der Landwehr am Biesterberge; 7) die von Hörstmar (Hostmar) sollen wie von altersher innerhalb der Landwehr die Hude gebrauchen; 8) die Irrungen über das Brederbrock und die Luherheide werden vorläufig zurückgestellt, da daran neben dem Landesherrn auch die Wenden beteiligt sind; 9) wegen des beiderseitigen Schadens, der durch Weidevieh angerichtet wurde, sollen sich unter Hinzuziehung der Schutter (eine Art Flurschützen) die Amtleute in Brake und die Bürgermeister in Lemgo vergleichen; 10) der Ländereien, die die Lemgoer von den Hausleuten und Dorfschaften gern an sich ziehen würden, will man sich enthalten, um den Landesherrn nicht in seiner Hoheit, Dienst und Pflicht zu schäden; 11) die ungebührlichen Pfändungen der Lemgoer in Vergangenheit und die Gefangensetzung des Meinthe zu Hillentrup (Hilverentorpe) zu sühnen, hat der Landesherr auf Bitten der Aussteller denen überlassen. Es siegeln neben Simon [V.] und der Stadt Lemgo Hermann von Mengerssen, Franz von Kerßenbrock, Friedrich von Exter und die gen. Bürgermeister und Kämmere mit den Siegeln der Städte Lippstadt, Horn und Blomberg. Verhandelt und gegeven to Braick 1533 am sonnavende nha dem sondage cantate.

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