Philipp Stumpf von Schweinberg reversiert gegenüber Kurfürst Philipp von der Pfalz, der ihn zu seinem Diener von Haus aus aufgenommen hat. Der Aussteller soll mit Habe, Knechten und Pferden wohlgerüstet gegen jedermann in allen Geschäften des Pfalzgrafen dienen, wenn dieser ihn dazu erfordert. Im Dienst soll er Futter, Mahl, Nägel und Eisen wie andere erhalten. Im Krieg will ihm der Pfalzgraf seinen reisigen Schaden gütlich ersetzen, bei Nichteinigung soll ein rechtlicher Austrag nach Gewohnheit des Hofes erfolgen. Philipp Stumpf soll als Diener bis auf Widerruf des Pfalzgrafen jährlich 24 Gulden Dienstgeld vom fürstlichen Kammermeister sowie ein Hofkleid erhalten. Sein Dienst beginnt mit dem heutigen Tag. Philipp Stumpf hat Treue, Huld, Dienst nach bestem Vermögen und Verschwiegenheit geschworen. Er bittet, da er derzeit seines Siegels entbehrt, den Götz von Adelsheim, Ritter und Hofmeister "et cetera", sein Siegel auf den Brief aufzudrücken.