Regierung Bartenstein (Bestand)
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Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein, Ba 30
Landesarchiv Baden-Württemberg, Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein (Archivtektonik) >> Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein >> Archiv Bartenstein >> Ältere Bestände (bis Mitte 19. Jahrhundert)
(1300-1490) um 1500-1808 (1827-1862)
Inhalt und Bewertung
Die 1688 mit der hohenlohe-schillingsfürstischen Teilung entstandene Herrschaft Hohenlohe-Bartenstein besaß auf der zentralen Verwaltungsebene eine Kanzlei bzw. (in späterer Terminologie) Regierung mit Sitz in Bartenstein. Diese hatte von ihren Vorgängerbehörden in Schillingsfürst und Bartenstein Akten aus älterer Zeit übernommen, die nach dem Territorialprinzip unter den hohenlohe-waldenburgischen Linien aufgeteilt wurden. Eine kontinuierliche Registraturbildung und -pflege scheint in Bartenstein nicht stattgefunden zu haben.
Gliederung: 1. Gesamthaus Hohenlohe; 2. Waldenburger Linie; 3. Lehen; 4. Haus Hohenlohe-Bartenstein; 5. Verwaltung der Grafschaft bzw. des Fürstentums Hohenlohe-Bartenstein; 6. Kameralangelegenheiten; 7. Beziehungen zu Auswärtigen.
1. Zur Territorialgeschichte: Haus und Territorium von Hohenlohe-Bartenstein gingen aus einer Erbteilung zwischen dem Grafen Ludwig Gustav von Hohenlohe-Schillingsfürst und seinem Neffen Philipp Karl 1688 hervor. An den neu entstandenen Stammesteil fielen das Amt Bartenstein, Teile des aufgehobenen Amts Wildenholz, die nach 1688 das hohenlohe-bartensteinische Amt Schnelldorf bildeten, und das vom Amt Schillingsfürst abgetrennte Wolfsau. Aus dem Erbe des ausgestorbenen Hauses Hohenlohe-Pfedelbach erhielt Hohenlohe-Bartenstein 1729 die Ämter Pfedelbach, Mainhardt, Sindringen und Herrenzimmern. In einem hausinternen Teilungsvertrag 1732/1733, der unter Vermittlung des Würzburger Fürstbischofs Friedrich Karl von Schönborn zustande gekommen war, gingen an Graf Karl Philipp von Hohenlohe-Bartenstein die Ämter Bartenstein, Schnelldorf mit Wolfsau, Sindringen und Herrenzimmern über, während seinen Brüdern Ferdinand und Josef, die die jüngere Linie Hohenlohe-Pfedelbach bildeten, die Ämter Pfedelbach und Mainhardt verblieben. Der Bartensteiner und Pfedelbacher Anteil an der Waldenburger Hälfte von Öhringen und am Linienamt wurde unter wechselnder Administration gemeinschaftlich verwaltet. Mit dem Aussterben der jüngeren Linie Hohenlohe-Pfedelbach 1764 wurde das gesamte hohenlohe-bartensteinische Territorium wieder vereinigt. Es erhielt weiteren Zuwachs durch das Amt Gröningen der Grafschaft Limpurg, das die Fürstin Sofie Friederike zu Hohenlohe-Bartenstein 1777 an das Haus vererbte. 1796 trat Hohenlohe-Bartenstein im Zuge der Landespurifikation mit Preußen den größten Teil des Amts Schnelldorf (jedoch ohne Wolfsau) ab und erhielt dafür vormals brandenburg-ansbachische Untertanen und Rechte in Simmetshausen, Herrentierbach, Kottmannsweiler, Erpfersweiler, Lentersweiler, Lampertsweiler (Wüstung), Wittenweiler, Oberweiler, Unterweiler und Heroldhausen, die als Amt Werdeck ohne eigene Amtsverwaltung dem Oberamt Bartenstein angegliedert wurden. 1804 vertauschte Fürst Ludwig Alois das Amt Gröningen, dessen Zugehörigkeit zum Familienfideikomiss zweifelhaft war, gegen westböhmische Güter an den Fürsten Colloredo-Mannsfeld. Die Mediatisierung durch Württemberg und Bayern (für Wolfsau) 1806 beendete die staatliche Selbständigkeit des Fürstentums.
2. Zur Geschichte des Bestands und zur Verzeichnung: "Im Allgemeinen scheint schon in den frühesten Zeiten im Hohenlohe-Bartensteinischen kein großes Augenmerk auf das Registraturwesen gerichtet worden zu sein". So berichtete der Bartensteiner Archivar Koch 1830 an die Debitadministration. Wie andere Stammesteile des Hauses Hohenlohe, die aus Erb- bzw. Landesteilungen hervorgegangen waren, übernahm auch die neu entstandene Kanzlei Bartenstein Schriftgut der Vorgängerbehörden in Waldenburg und Schillingsfürst. Die Ausscheidung erfolgte nach der Territorialpertinenz, wie dies in Paragraf 11 des Landesteilungsvertrags von 1688 festgelegt war. Allerdings scheint in Bartenstein eine regelmäßige Registraturbildung nicht stattgefunden zu haben. Nur gelegentlich sind Ordnungsansätze erkennbar, die aber nach wenigen Jahren wieder aufgegeben wurden. In den 1780-iger und 1790-iger Jahren arbeitete der Schillingsfürster Archivar Johann Justus Herwig in Bartenstein. Er hinterließ einige "Konsignationen" mit überaus weit und allgemein gefassten Aktentiteln, ohne Angaben über den Umfang und die Laufzeit. Nach dem schon erwähnten Bericht des Archivars Koch waren die "Archivalakten", also wohl die Kanzlei- bzw. Regierungsakten, in einem Raum im Erdgeschoss des Schlosses Bartenstein und in einem darunter liegenden Gewölbe in Repositorien mit Schubladen und in Kästen untergebracht. 1795 und 1797 setzten Wolkenbrüche das Archivgewölbe unter Wasser, wobei viele Akten verdarben. Die Archivalakten traf Koch "in traurigstem Zustand" an. Die Debitadministration beauftragte ihn mit der Ordnung der verschiedenen Registraturen, darunter des Archivs, und setzte ihm dafür eine Frist von einem Jahr. Es muss offen bleiben, ob der schon 61-jährige Koch im Archiv noch durchgreifende Ordnungsarbeiten durchführen konnte. Bei der grundlegenden Neuordnung der Bartensteiner Schriftgutbestände durch den Kanzleiassistenten Neeber 1858/1859 wurden die Kanzlei- bzw. Regierungsakten dem sog. Archiv zugewiesen und ohne Berücksichtigung der Provenienzverhältnisse durch den späteren Domänendirektor Hubert Muntsch verzeichnet. Nach der Übernahme des Hohenlohe-Zentralarchivs in staatliche Verwaltung wurde das in einem Nebengebäude des Schlosses Bartenstein untergebrachte Archiv 1972 bis 1976 nach Neuenstein verlagert. Im Zuge der provenienzgerechten Neuordnung und Neuverzeichnung des Archivs Bartenstein durch den Unterzeichneten wurden die Akten und Amtsbücher der Kanzlei bzw. Regierung Bartenstein aus dem Verband des sog. Archivs herausgelöst und in einem gesonderten Bestand vereinigt. Seine Gliederung lehnt sich an die anderer hohenlohischer Regierungsüberlieferungen an. Bei seiner Benutzung sind die Bartensteiner Kammer- und Amtsbestände sowie Kabinettsakten und Nachlässe zu berücksichtigen. Der vorliegende Bestand, der die Bezeichnung "Ba 30 Regierung Bartenstein" erhielt, wurde von 1998 bis 2004 von W. Beutter verzeichnet. Er umfasst in 25 lfd.m. 1622 Büschel. Neuenstein, im August 2005 W. Beutter
1622 Bü (25,0 lfd.m)
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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13.11.2025, 14:39 MEZ