Conlin Metzger aus Gönningen, wegen Wilderns im württembergischen Forst, besonders weil er einen von Martin Haubensack d.J. aus Gönningen beim Roßberg geschossenen Hirsch und ein im Öschinger Grund erlegtes Stück Wild je um 1/2 fl gekauft sowie in der Zeit zwischen Heu-und Getreideernte von M. Haubensack d.J. eine Büchse ausgeliehen und damit auf der Öschinger Roßsteige selbst einen Hirsch geschossen hatte, ins Gefängnis zu Tübingen eingeliefert, strenger Strafe verfallen, jedoch auf sein und seiner Freunde Bitten nach vier Wochen Turmhaft mit der Auflage entlassen, seine Gefängnisatzung, alle anderen Unkosten und 20 lb h Strafe zu bezahlen, sich künftig allen Waidwerks zu enthalten, keine Büchse mehr zu gebrauchen, keinen Hund in den Wald und an andere ver dächtige Orte zu führen sowie andere Wilderer dem Forstmeister anzuzeigen, gelobt eidlich, diese Bedingungen zu halten, und schwört U.