Philipp, Pfalzgraf bei Rhein, Herzog in Bayern, Erztruchseß und
Kurfürst, vergleicht sich mit Konrad von Lomersheim ("Lamerßheim") über die
jährlichen Zahlungen ("pachtgulten") von zwei Höfen zu Kreuznach, mit denen
Konrad erblich belehnt wurde. Einer der Höfe ist Eigen des Kurfürsten, der
andere gemeinsames Eigen mit dem Pfalzgrafen Johann von Pfalz-Simmern. Gemäß
der darüber ausgestellten beiden Bestandsurkunden und der Lehnsurkunde
beläuft sich der Anteil des Kurfürsten auf jährlich 50 1/2 Malter Korn und
fünf Malter Weizen. Konrad gibt seine Rechte an Zahlungen ("gulten") und
Gütern in die Hand des Kurfürsten zurück. Dafür ("wechsels weise") werden
ihm und seiner Frau Elisabeth folgende Erbzinsen erlassen, die sie bislang
an Kurpfalz zu zahlen hatten: zwei Gulden 19 Albus, der Gulden mit 24 Albus
gerechnet, von Wiesen zu Monzenfeld ("Montzfelt"), zwei Goldgulden vier
Albus acht Heller sowie 17 1/2 Malter Korn von der Mühle zu Katzensteig, elf
Malter, drei Simmer und zwei Sester Hafer von dem Hof zu Wöllstein
("Welßen"), den Konrad innehat, und dem Wald zu Monzenfeld. Amtleute,
Truchseß, Keller und andere Untertanen werden über den Wechsel in Kenntnis
gesetzt. Siegelankündigung des Ausstellers mit seinem Sekretsiegel. "Datum
Heydelberg uff sambstag nach Oculi" 1500.