Philipp, Pfalzgraf bei Rhein, Herzog in Bayern, Erztruchseß und Kurfürst, vergleicht sich mit Konrad von Lomersheim ("Lamerßheim") über die jährlichen Zahlungen ("pachtgulten") von zwei Höfen zu Kreuznach, mit denen Konrad erblich belehnt wurde. Einer der Höfe ist Eigen des Kurfürsten, der andere gemeinsames Eigen mit dem Pfalzgrafen Johann von Pfalz-Simmern. Gemäß der darüber ausgestellten beiden Bestandsurkunden und der Lehnsurkunde beläuft sich der Anteil des Kurfürsten auf jährlich 50 1/2 Malter Korn und fünf Malter Weizen. Konrad gibt seine Rechte an Zahlungen ("gulten") und Gütern in die Hand des Kurfürsten zurück. Dafür ("wechsels weise") werden ihm und seiner Frau Elisabeth folgende Erbzinsen erlassen, die sie bislang an Kurpfalz zu zahlen hatten: zwei Gulden 19 Albus, der Gulden mit 24 Albus gerechnet, von Wiesen zu Monzenfeld ("Montzfelt"), zwei Goldgulden vier Albus acht Heller sowie 17 1/2 Malter Korn von der Mühle zu Katzensteig, elf Malter, drei Simmer und zwei Sester Hafer von dem Hof zu Wöllstein ("Welßen"), den Konrad innehat, und dem Wald zu Monzenfeld. Amtleute, Truchseß, Keller und andere Untertanen werden über den Wechsel in Kenntnis gesetzt. Siegelankündigung des Ausstellers mit seinem Sekretsiegel. "Datum Heydelberg uff sambstag nach Oculi" 1500.

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Landeshauptarchiv Koblenz
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