Balduin, Erzbischof von Trier, Pfleger des Stifts Mainz, beurkundet, dass der Ritter Johann von Riedern (Rydern) dem Stift Mainz 300 kleine Gulden von Florenz geliehen hat, wofür ihm ein Viertel des Geleits und des Zolls zu Miltenberg zu Wasser und zu Lande so lange nach dem 29. Nov. 1337 versetzt sein sollen, bis er für das Darlehen befriedigt ist. Ferner wird ihm und seinen Erben das mainzische Amt Külsheim (cullesheim) und die Bezüg zu Gamburg laut eingerückten Reverses mit näheren Bestimmungen über deren Verwaltung überlassen. Sr.: Ausst.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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