Entrichtung von Anerkennungsgebühren für die Anbringung von Haltestellentafeln und Fahrplanschildern an Straßenkandelabern, sowie für die Inanspruchnahme von Gelände aus der städt. Parzelle Flur XVIII Nr. 177 für die Bahnstrecke Mainz-Hechtsheim durch die Süddeutsche Eisenbahngesellschaft

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