Burgfrieden für das Schloss Wertheim Christoph Ludwig, Ludwig, Wolfgang Ernst und Johan Dietrich etc, die vertraglich eine neunjährige gemeinschaftliche Regierung beschlossen haben, vereinbaren folgenden Burgfrieden: Der Burgfriede wird von ihnen und ihren Hofdienern eidlich gelobt. Im Burgfriedensbezirk wollen sie wie ihre Diener sich keinen Anlaß zu Hader geben. Auch wollen sie keinen ihrer gegenseitigen Feinde ein- oder aufnehmen, an den Hof fordern, atzen, tränken und keinen Unterschlupf gewähren. Im Übertretungsfall sind ohne Rechtsausflüchte 500 Gold fl. zu zahlen. Diener, die zuwider handeln, sollen je nach dem Fall mit Leibes oder andern Strafen belegt werden. Die verwirkte Geldsummen sollen zum gemeinsamen Bau des Schlosses verwendet werden. Der Brugfriedensbezirk soll sein das Schloß Wertheim mit Zubehör, also dem Marstall und der Kemenate unter dem Schloß. Auf der Rückseite: NB 1.) ob nicht die Burgfriedensgrenze durch die Stadtmauern definieren und damit alle Herrenstücke samt der Stadt dem Burgfrieden einzufügen seien, 2.) ob nicht ein Revier um die Stadt für die Jagd der Herren zu hegen sei, 3.) die mobilia allhier allerorts ... placuit. Als Burgfriedensgrenze können wohl Schloß- und Stadtmauern genommen werden, doch ist der Burgfriede auf die Herren und ihre Privatdiener zu beschränken.