Jakob Weckerlin ("Wäckerlin") und Ehefrau Anna Egerterin von Stain (=Am Stein?) aus dem Bregenzer Wald bekennen, daß Prior und Konvent zu Weingarten ihnen und ihrem jüngsten Sohn bzw., wenn sie keinen haben, der jüngsten Tochter das Gut des Siechhauses in Mure (=Mauren) verliehen haben, das vorher Galle Mayer innehatte. Die Beliehenen müssen es in gutem Zustand halten und dürfen nichts entfremden. Jährlich geben sie zu Martini als Zins und Hubgült dem Siechmeister je 2 1/2 Scheffel Vesen und Hafer sowie 1 lb d Ravensburger Maßes und Währung, 4 Hühner und 50 Eier. Das Gut fällt heim bei Verletzung der Leihebedingungen, Tod der Beliehenen oder Eingehen einer Ungenossamenehe. Es muß dann mit Dritteil und Heurichte zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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