1521 Okt. 29 (Zinstag nach Simon und Judas) Friedrich von Freyberg zum Eisenberg, Vogt zu Schorndorf, Jörg von Vohenstein zu Adelmannsfelden, Hieronymus [I.] Adelmann von Adelmannsfelden zu Rechenberg (#66) auf Seiten der Jungfer Kunigunde Adelmann von Adelmannsfelden (#72) einerseits und Wilhalm von Woellwarth zu Hohenroden, Berchtold Schilling und Jörg von Woellwarth zu Rosenstein auf Seiten Jörg Rennwarts von Woellwarth zu Lauterburg andererseits beschließen eine Heiratsabrede über folgende Punkte: 1) Christliche Eheschließung zwischen Kunigunde, Tochter des Balthas Adelmann von Adelmannsfelden (#53), und Jörg Rennwart von Woellwarth und Aussteuer der Braut mit Kleidern, Kleinodien, Schmuck und Gebände nach dem Willen ihres Vaters, 2) Heiratsgut und Heimsteuer der Braut in Höhe von 1500 fl rh, 3) Widerlegung in Höhe von 1500 fl rh und Morgengabe in Höhe von 200 fl rh, 4) Verschreibung von Heimsteuer, Widerlegung und Morgengabe auf liegende Güter, 5) Verzicht der Braut auf alles väterliche und mütterliche Erbe nach dem Brauch des Landes Schwaben unter Vorbehalt ihres Erbteils beim söhnelosen Tod ihres Vaters, 6) ausschließliche Beerbung der Magdalena (#70), Tochter des Balthasar Adelmann, durch ihren Bruder [Hans] Jörg Adelmann von Adelmannsfelden (#71), falls Magdalena nach ihren Eltern stirbt, 7) Nutzung von außerhalb des Heiratsguts anfallendem Erbe der Braut und deren Anweisung auf Schloß Lauterburg als Behausung aufgrund der Zustimmung des Jörg Heinrich von Woellwarth, Bruder des Bräutigams, 8) gegebenenfalls Erwirkung des lehenherrlichen Willebriefs für die Verschreibung von Lehengütern an Kunigunde und 9) Regelung des Erbfalls und des Wittums. - Beide Parteien erhalten eine Ausf. dieses Heiratsbriefs. - Brautvater und Bräutigam bekunden, dass diese Heiratsabrede mit ihrem Wissen und Willen erfolgt ist, und versprechen, sie zu halten. Siegler: 1) - 6) die gen. Verwandten (Heyratlewt), 7) der Brautvater, 8) der Bräutigam Ausf. Perg. - 8 Sg., 1. und 6. besch., 8. abg. - Rv. Altsignatur(en): 254; - No. 8 [korrigiert zu: 6]; - III B 8a