Obligation des Grafen Hans Adolf von Bentheim-Tecklenburg-Steinfurt vom 25. Juli 1681, in dem dieser bezeugt, nachdem der Pastor Johann Sutoris zu Cappeln (Westerkappeln) vor Jahren sowohl für Graf Moritz von Bentheim-Tecklenburg als auch für den Major von Ittersum beim Kaufmann Johann Boott zu Amsterdam eine Summe Geldes aufgenommen hatte, um eine Lieferung Hafer zu bezahlen, und der Graf nunmehr noch 300 Reichstaler schuldig sei, dass er dem Pastor Sutor zu Westerkappeln, dessen Erben oder dem Inhaber dieses Briefs eine jährliche Rente in Höhe von 15 Reichstaler aus den Pachteinnahmen und Schweinegeldern der Eigenbehörigen zu Cappeln in der Bauerschaft Düte verkauft habe, bis die Hauptsumme getilgt würde. Siegelankündigung des Ausstellers (aufgedrüchtes Papiersiegel). Obligation des Grafen Hans Adolf von Bentheim-Tecklenburg-Steinfurt vom 17. August 1697 über den Verkauf der genau spezifizierten jährlichen Dienst- und Geldrenten aus dem Burrichters Erbe zu Metten im Kirchspiel Cappeln (Westerkappeln) an den Burg- und Lehnmann Adolf Caspar von Ittersum zu Langenbrück, dessen Erben oder dem Inhaber dieses Briefs gegen Aufnahme einer 5%igen Anleihe in Höhe von 950 Reichstaler. Siegelankündigung des Ausstellers (aufgedrücktes Papiersiegel). Zeiger Adolph Caspar von Ittersum zu Langenbrück und dessen Ehefrau Christina Sophia von Ittersum, geborene von Ledebur, bezeugen am 16. April 1747 die Zession der oben genannten Obligationen und deren Übertragung an Dr. Menco Immanuel Metting. Siegelankündigung der Aussteller (aufgedrückte rote Lacksiegel)