Leonhard Falck zu Ziegendorff wird wegen eines handgreiflichen Streits, den er und sein Sohn Hannß Balthasar Falck mit dem Heilsbronner Untertanen Sebastian Winkler und dem almosischen Untertan Friderich Schmied, beide zu Ziegendorf, hatte, vom Verwalter des Klosteramtes Heilsbronn zu 10 fl Strafe verurteilt. Das Pflegamt St. Jobst verbietet ihm, die Strafe zu zahlen, worauf Falck von Heilsbronn unter Druck gesetzt wird.