Johann Bartgus, Schultheiß, und genannte Mitglieder des Gerichts zu Hambrücken beurkunden die Gültverschreibung des Hans Wetzel und seiner Ehefrau Magdalena sowie des Leonhard Osternay und seiner Ehefrau Barbara über 50 Gulden gegenüber Dekan und Kapitel des Domstifts Speyer.