Wolfgang Ungelter zu Oberstotzingen [Stadt Niederstotzingen/Lkr. Heidenheim] und Bissingen [Stadt Herbrechtingen/Lkr. Heidenheim] und Christoph Ferdinand Konrad Tänzl von Tratzberg [Gde. Stans Tirol/Österreich] als Mitinhaber des Dorfes Bissingen auf der einen Seite sowie Markward Anton von Riedheim [Gde. Holzheim/Lkr. Donau-Ries] als Inhaber der kurbayerischen Lehengüter Kaltenburg [Ruine bei Hürben Stadt Giengen a. d. Brenz/Lkr. Heidenheim], Reuendorf [Stadt Niederstotzingen/Lkr. Heidenheim] und Lontal [Stadt Niederstotzingen/Lkr. Heidenheim] auf der anderen Seite legen ihre nachbarschaftlichen Streitigkeiten vorbehaltlich der Ratifizierung durch ihre jeweiligen Lehenherren gütlich bei. Es geht dabei um die beiderseitigen Trieb- und Weiderechte auf den Gemarkungen Bissingen und Kaltenburg, die Ausübung der Niedergerichtsbarkeit in einzelnen Flurabteilungen, die Abfuhr von Holz aus einem Riedheimischen Forst über Bissinger Gebiet sowie die Neufestlegung und Vermarkung der Grenze zwischen den Gemarkungen Bissingen, Kaltenburg, Reuendorf und Lontal durch 38 Grenzsteine, deren Lage beschrieben wird.