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Die Juristen Dr. Hieronymus zum Lam und Dr. Marchilius Bergner in Speier erstatten dem Rat ein Rechtsgutachten in zwei Angelegenheiten
Enthält: Die Juristen Dr. Hieronymus zum Lam und Dr. Marchilius Bergner in Speier erstatten dem Rat ein Rechtsgutachten in zwei Angelegenheiten: 1. In der Strafsache gegen Bernd Fleige (Nr. 111) hat der Stadtrichter sich gemäß einem Befehle der Regierung geweigert, den Vorsitz im peinlichen Gericht zu übernehmen, der Rat dagegen förmlich Protest eingelegt. 1592. 2. Der Drost in Wolbeck hat ein allgemeines Verbot (an alle) in den Pfarrkirchen Münsters verkünden lassen, nach dem den 'umliegenden Kriegsleuten' keine Viktualien zugeführt werden dürften. Der Rat vertritt den Standpunkt, dass der Droste den Bürgern Münsters nichts zu verbieten habe, und hat dieses ebenso öffentlich bekannt gemacht. Das Gutachten geht dahin, dass die Maßnahmen des Rats genügten, die Rechte der Stadt zu wahren, und dass ein Prozess am Reichskammergericht unnötig und nicht angängig sei.