Hz. Ulrich von Württemberg beurkundet die Entscheidung seiner Räte in dem Streit zwischen Abt Leonhard ("Lienhart") von Adelberg, dem Kaplan auf dem Kapellberg zu Beutelsbach und dem Pfarrer zu Strümpfelbach einerseits und dem Stift Göppingen anderseits wegen des Eimer Weins vom Zehnten zu Strümpfelbach, vom Herbst 1517, der in Verbot liegt und von dem letztgenannten Stift als der Stabeimer gefordert wird, bevor dem Pfarrer zu Strümpfelbach seine 4 Eimer gemäß dem Vertrag von 1501 März 8 aus dem Zehnten gereicht werden: Die Entscheidung geht dahin, daß das Stift Göppingen von dem in Verbot liegenden Eimer die Hälfte und der Pfarrer von Strümpfelbach die andere Hälfte erhalten soll. Die weiteren Eimer bis zu den 4 Eimern sollen dem Pfarrer von den 3 andern Parteien gemäß dem Vertrag gereicht werden. Der Streit wegen des Schreibers (zur Herbstzeit) soll aufgehoben sein.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...