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Die Hindenburg und Schäferhof, auch dazu gehörige Güter und Grundstücke betreffend
Fürstbistum Paderborn, Oberamt Dringenberg >> 12. Fürstliche Amtshäuser und Oeconomien
(1339)-1780
Enthaeltvermerke: enth.: 1) Extract aus dem Assenburgischen Vertrage de 20. Juli 1564, worin verglichen [wird], daß hinfür der halbe Teil des Sebeker Holzes, die Krähen-Gründe so daraus gerodet, des Roendt-Zehntens, und davon aufkommender Zinsen, der streitigen Äcker auf der Seibeker Mark, das Gehölz die Embde genannt, der Heuer vom Hambsterberg, der Wüstung (Wöestung) Bodenhausen, der Dörfer Istorf und Herste (Hersta) und ihrer Zubehörung, des Hanen Kamps, auch der umliegenden Gehölze bis auf die Marke Schmechten, der Fischerei in der Riesell zwischen Istorf und Riesel (Riesell), der Eckenbecke und der Brüchte über Brakel (Brakell), der Modexer Nutzung und dann zwei Viertel des ganzen Zehntens von Brakel (Brakell) den von der Asseburg Jure directi Velutilis Dominii zustehen und ihnen auf Ostern nächst künftig eingeräumt und zugestlellt werden soll, was dann an den streitigen Stücken über bleibt als ein Viertel des Zehntens vor Brakel (Brakell) und die Hälfte aller und jeder vorberührter Stücke soll dem Fürsten zugehörig sein, und bei der Hindenburg gelegen, und mit derselbigen Henrichen von der Asseburg pfandweise verschrieben und eingetan werden, ausgenommen der Dienste zu Istorf, welche nach dem Amt Dringenberg geleistet werden sollen, noch soll dem Fürsten an der Superiorität Hoch- und Gerichten zu Istorf nicht entzogen werden. Wegen der Mastung an dem Matt- oder Agerholze soll ferner Erkundung, und was billig und Recht sein wird, geschehen. Auszug aus dem Vertrag de 27. September 1564. Darin [wird] verglichen, daß hierfür die Brucht eine ewige und beständige Schnade zwischen des Hauses Hindenburg und Henrichen von der Asseburg eigentümlich und dann beiden Parteien Samt-Güter sein und bleiben soll etc. Aus dem Abschiede de 8. April 1565, worin vereinbart [wurde], daß alle zum Haus Hindenburg gehörigen Wiesen und Grundstücke abgemessen und in ein Inventarium gebracht und dasselbige der Pfand-Verschreibung und Revers-Briefe transfigiert werden sollen. Ferner Auszug aus dem Revers Henrichs von der Asseburg vom Jahr 1565, am Montag in der Heiligen Osteren, das an dem Pfandbrief transfigierte Inventarium betreffend. Auch noch einige Nachrichten wegen an die von Haddenberg versetzten Zolls zu Warburg, der Mühlen (Möllen) auf der Breyden, einiger Kottstätten (Kottsteden) zu Hembsen, item alle Gefälle binnen und buten dem Dorpe tho Herstea, welche einzulösen mit 600 Rheinischen Gulden de Anno 1412, 1418 et 1428. Item einige Nachricht wegen versetzten halben Gogerichts zu Brakel (Brakell) de 1339, 1379 und 1573; 2) Recessus zwischen Herrn Rembert, Bischof zu Paderborn, und Herrn Henrichen von der Asseburg die Separation der Hindenburgischen Güter betreffend, 27. Sept. 1564; 3) Extract aus dem Erb- und Amt-Buch des Hauses und Gerichts Hindenbrug die Assenburgische Aftenlehne und Meier-Güter zu Bruchhausen (Bruch-Hausen) betreffend, 1589 et 1586; 4) Extract Erb- und Amtbuches des Hauses Hindenburg und Asseburg mit allen denen dem Stift und Pfand-Hause allein, auch Pfand- und Erbhause zusammen angehörigen Aufkünften und Gerechtigkeiten eigentlichen beschrieben durch Georgen Marth., Anno 1598; 5) Nachricht wegen der Hindenburgischen Samt-Gehölzer und deren Mastung als Surenberg Seibeker Holz und Embde; 6) Ein Verzeichnis [dessen], was jährlich aus den Pfand-Gütern zur Hindenburg kann genossen werden; 7) Anschlag des Assenburgischen Erbhauses samt dessen Pertinentien und dem Pfandschilling, vom Herrn Ludewig von der Asseburg unterschrieben; 8) Unvorgerichtlicher Anschlag der Hindenburgischen Ihro Hochfürstlichen Gnaden zugehöriger Gütern sub manu des Rent-Meisters Wilhelm Heising; 9) Copia Recessus wegen Alienation Assenburgischer Meier-Güter zu Brakel (Brakell) aufgerichtet zwischen Herrn Ludewig von der Asseburg und Bürgermeister und Rat zu Brakel (Brakell), 6. Okt. 1593; 10) Schreiben des Fürsten Ditherich Adolphen an den Rent-Meister Walther Heising wegen des zu aestimierenden Schafstallgebaus, item wegen Zahlung der Pfandgelder, 26. Sept. 1656; 11) Protocollum appraehensae possessionis der Hindenburg und Schferhofes pro Parte Celsissimi Principis, 25. Okt. 1656; 12) Schreiben Herrn Ludewigs von der Asseburg an Rent-Meister Walther Heising wegen conducierenden Fürstlichen Anteils Hindenburgischer Güter, 16. Nov. 1656; 13) Schreiben des Land-Rent-Miesters Aeneas Steinhausen an den Rent-Meister Walther Heising, worin der in Specie auf die Einschickung der Nachrichten wegen Hindenburg urgiert, 19. Nov. 1656; 14) Schreiben Herrn Ludewigen von der Asseburg an Walther Heising, worin die begehrte Specification der zum halben Teil zum Pfandhaus gehörter Güter mit ersten einzusenden verspricht, 23. Nov. 1656; 15) Herr Ludewig von der Asseburg schickt an Walther Heising Nachricht wegen des Kohlgartens auf dem Schäferhofe und der Nonnen-Wiese ein, 31. Jan. 1657; 16) Des Herrn Constantin von der Asseburg untertänigste Bittschrift wegen Elocation und Conduction des Schäferhofes, 12. Juli 1657; 17) Schreiben des Hindenburgischen Amtmanns Julius Adolph Eickrodt, worin er Namens Herrn Constantins von der Asseburg für den Fürstlichen Anteil 385 Reichstaler Conductions-Gelder offeriert und dagegen den Meierbrief ausbittet, 13. Juli 1657; 18) Copia Reversalis vom Herrn Constantins von der Asseburg ausgestellt wegen erhaltenen Conductions-Contracts über die Hindenburgischen fürstlichen Güter, 12. Sept. 1657; 19) Schreiben des Land-Rent-Meisters Aeneas Steinhausen, vermög welchem er den begehrten Extract der Hindenburgischen Güter übersendet, welchen er, wenn abgeschrieben, zurückzuschicken verlangt, 8. Juni 1658; 20) Specificatio in Anno 1658 und folgende auf dem Schäfer-Hof verwendeter Bau-Kosten; 21) Schreiben Land-Rent-Meisters Aeneas Steinhausen, daß die Hindenburgischen Pacht-Früchte in einer Behausung zu Brakel (Brakell) hingeschüttet werden sollen, 24. Febr. 1659; 22) Der Commissarius Niedeck wird überschickt, welcher die Abmessung des Hindenburgischen Gehölzes ins Werk richten soll, wessen Verpflegung vorgeschrieben wird, 28. April 1659; 22 1/2) Untertänigste Supplication des Herrn Constantin von der Asseburg, wie auch Rescriptum wegen des vom Gewitter angezündeten und mit vielem Vieh verbrannten Vorwerks auf dem Schäfer-Hofe und desfalls nachgesuchter Vergütung; 23) Rescriptum wegen einer in Brakel (Brakell) anzukaufenden Behausung, welche auf den Schäferhof wiedergesetzt werden soll, 9. Juni 1659; 24) Avisation-Schreiben, daß Ihro Hochfürstlichen Gnaden mit des Hochwürdigen Dom-Kapitels Deputierten um Teilung der Hindenburgischen Hölzer zum Dringenberg ankommen wolle, wovon Herr von der Asseburg zu avertieren [sei], 15. Juni 1659; 25) Ludewig von der Asseburg beschwert sich über den Rent-Meister zum Dringenberg wegen arretierter Modexer Heuer in Brakel (Brakell), item wider die Herren von Brakel (Brakell), daß sie dieses Jahr aus seiner freien Mühle auf der Breyden 3 Heuer zu fordern sich unterstehen dürfen, worüber Bericht abgefordert wird, 25. Juni 1659; 26) Rescriptum wegen Anbauung eines neuen Hauses auf dem Schäfer-Hof, item in einem post Scripto wird erklärt, daß wenn Junker (Jr) Constantin die Conduction ganz quittieren würde, wolle Ihro Hochfürstlichen Gnaden die Conductions-Gelder nachgeben, 26. Juni 1659; 27) Constantin von der Asseburg begehrt den Augenschein über seine Korn-Früchte einzunehmen, und dem Rent-Meister Wilhelm Heising wird aufgegeben, solchen ad Affectum zu bringen, 14. Juli 1659; 28) Constantin von der Asseburg begehrt nach eingenommenem Augenschein über den Feldschaden Bericht auf Neuhaus einzusenden, 18. Aug. 1659; 29) Herrn Constantins von der Asseburg untertänigste Supplic in puncto Remmissionis Pachtarum wegen erlittenen Brand- und Feldschadens, 10. Okt. 1659; 30) Herr Wilhelm von der Asseburg suppliciert, daß die Samtheuer (sambtheuer) zu Herste (Hersta) und Istrup ein Jahr um das andere möchte (mögte) erhoben werden, welches auch von Seiten der Hof-Kammer placidiert, 10. Dez. 1659; 31) Bericht des Gografen zu Brakel (Brakell) una cum Protocollo aestimationis über den auf dem schäferhofischen Ländereien erlittenen Schaden, 15. Jan. 1660; 32) Rescriptum Camerae an den Rent-Meister Wilhelm Heising, einen Calculum zu machen, wie hoch sich das Locagium auf jeder Morgen Landes und folglich die remittierende Pacht ertragen möge, 31. Jan. 1660; 33) Calculus, den hierüber der Rent-Meister Wilhelm Heising formiert; 34) Erklärung hierauf, wie hoch denselben die Hochfürstliche Hof-Kammer angeschlagen [habe]; 35) Rescriptum Camerae, den gewesenen Conductor Peter Düvel auf dem Schäferhofe zur Annehmung Schwalenbergischen Conduction zu bereden, 1. März 1660; 36) Extractus Hindenburgischen Hausbuchs, was die Wollenweber (wullen weber) zu Brakel (Brakell) von der Walk-Mühle (walcke Mühlen), imgleichen die Pulvermacher, so ihre Hütten unter der Hindenburg auf der Brucht haben, an Handdiensten verrichten müssen, 20. März 1660; 36 1/2) Hindenburgischer Amtmann I. A. Eickrodt übersendet unter [der] Hand Herrn Ludewig von der Asseburg eine schriftliche Erklärung, die Teilung der Hölzer betreffend: daß solches seine Vettern und Söhne durchaus nicht nachgeben, sondern es bei dem mit Ihrer Fürstlichen Gnaden Bischof Rembert Hochseeligen Andenkens getroffenen Vertrags bewenden lassen wollen, und wäre am besten, daß es bei dem alten verbleibe, 4. und 5. Juli 1660; 37) Rescriptum Camerae, worin Copiam des Recessus wegen der Hindenburgischen Ablösung einzuschicken anverlangt wird, 21. Jan. 1661; 38) Land-Rent-Meister Aeneas Steinhausen Berichtet den erfolgten Tod des zeitlichen Lands-Herrn und attestiert zugleich, daß Ihro Hochfürstlichen Gnaden Hochseeligen Andenkens gnädigst incliniert gewesen, die Conduction des Schäferhofes, und zwar in etwa geringer, seinem Schwager zu elocieren, 30. Jan. 1661; 39) Schreiben des Kammer-Rats Hoffman wegen Reparation des Schafstalls auf dem Schäferhof, 29. Juli 1662; 40) Rescriptum Camerae, vermög welchem zur Reparation des Schafstalls auf dem Schäferhof die Bau-Kosten aus der Receptur herzunehmen, die Asseburgische Conductions-Gelder aber unversplittert bleiben sollen, 4. Aug. 1662; 41) Erinnerungs-Schreiben des Hof-Rats Hoffman, daß die Reparation des Schafstalls ungesäumt vorgenommen werden soll, 11. Okt. 1662; 42) Cameral-Rescriptum wegen des Platzes auf dem Schäfer-Hof, wo das neu zu errichtende Vorwerk hingesetzt werden soll, 23. Juni 1663; 43) Rescriptum Camerae wegen des zu errichtenden Hauses, deswegen sich Ihro Hochfürstlichen Gnaden resolviert, daß mehr nicht als ihr Wappen mit Jahr und Tag ober der Haustür eingehauen werden solle, 6. Aug. 1663; 44) Rescriptum Principis Ferdinandi an Rent-Meister Wilhelm Heising über den baufälligen Schafstall auf dem Schäferhof den Augenschein einzunehmen, was daran nötig zu vermerken und darüber, wie auch was die Reparation ungefähr kosten werde, zu berichten 6. Sept. 1668; 45) Rescriptum Principis Ferdinandis, vermög welchem den Fürstenbergischen Armen zu Attendorn, welche ein Capital von 1000 Reichstaler an dem Haus Hindenburg stehen haben, sollen künftig jährlich 50 Reichstaler aus den Hindenburgischen Revenuen an Pension gezahlt werden, 7. April 1673; 46) Rescriptum Principis Ferdinandi, worin anbefohlen [wird], weil die Teilung der mit den von der Asseburg zur Hindenburge in Gemeinschaft habender verschiedener Holzungen vorgenommen werden soll, eine vollkommene Specification aller deren Eichen- und Buchen-Hölzer, so zum Haus Hindenburg gehörig sein, und der Fürst mit denen von der Asseburg in Communione oder allein besitzt, an die Kammer einzuschicken, 27. Mai 1673; 47) Der vom Rent-Meister Wilhelm Heising hierüber abgestatteter Bericht una cum Annexa Specificatione aller zu der Hinnenburg gehörigen eigentümlichen und Samthölzer, 11. Juni 1673; 48) Extract aus dem Hindenburgischen Hausbuch die dazugehörigen Samthölzer betreffend; 49) Noch eine Nota wegen Assenburgischen Samthölzer und deren Mastung betreffend; 50) Rescriptum Principis Ferdinandi wegen des baufälligen Dachs (Tachs) auf dem Amtshaus Hinnenburg den Augenschein zu nehmen und davon zu referieren, 26. Jan. 1674; 51) Rescriptum Camerae, daß das noch vorhandene Kupferwerk aus der Hindenburgischen Wasserkunst ad Supplicam Bürgermeister und Rat und sämtlicher Gemeinheit der Stadt Dringenberg denenselben behufs ihrer Wasser-Kunst verabfolget werden soll mit annectierter Condition, daß sich verpflichten sollen, solche Wasser-Kunst zum Behuf des Schlosses und den gemeinen Beständnis (bestendnis) künftig im Stande zu halten, und daß dahin gedacht sei, den steinen Kumpf dicht machen zu lassen, weshalb ein Revers ausgestellt werden soll, 19. Febr. 1768; 52) Rescriptum Camerae, weil Herr Constantin von der Asseburg durch seinen Amtsmann mündlich vortragen lassen, die von Ihro Hochfürstlichen Gnaden Conductitie und pachtweise untergehabten Hindenburgischen Oeconomie abzustehen, durch den Rentschreiber die beiden Original-Conductions-Contracte sowohl von Zeit ihrer Hochfürstlichen Gnaden Theodori Adolphi Hochseeligen Andenkens, als jetzt regierender Ihrer Hochfürstlichen Gnaden von besagten Constantin von der Asseburg zu begehren und darüber Copias authenticas einzuschicken, 16. Juli 1681; 53) Relatio des Rentschreibers Constantin Sieverdes Super facta Sollicitatione Contractuum und daß nur einen erhalten, zumal von jetzt regierenden Hochfürstlichen Gnaden keine erteilt etc., 20. Juli 1681; 54) Bericht des Rent-Meisters Wilhelm Heising, wobei er die erhaltene Copiam Contractus einsendet, 21. Juli 1681; 55) Das vom Rent-Meister Heising wegen Besichtigung der Hinnenburgischen Güter abgehaltenes Protocollum, 27. Okt. 1681; nebst Bericht, 28. Okt. 1681; 56) Rescriptum Principis Ferdinandi, vermög welchem derselbe einen Landmesser, Philip Hermans aus Münster, übersendet, welcher die zur Hindenburg jüngst erforderte Abmessung dasiger, mit den von der Asseburg bisher in Gemein besessenen Acker-Wiesen und Gehölz, nicht nur zu verrichten, sondern auch davon, wie im Gleichen von den Hochfürstlichen eingenen Gründen und Gütern eine förmliche Geometrische-Tabellam verfertigen soll, 2. Jan. 1682; 57) Schreiben Herrn Frantz Otto von der Borch, worin er die Verpflegung des überschickten Land-Messers bestimmt, 2. Jan. 1682; 58) Protocollum sive Diarium über die angefangene Messung, 3. Jan. 1682; 59) Schreiben Herrn Amts-Drosten Frans Otto von der Borch wegen eines zu den Hindenburgischen Gütern sich angegebenen Conductors von Warburg, nebst einem Anschlag Fürstlichen 1/4 Anteils vom Zehnten zu Brakel (Brakell), 1. Febr. 1682; 60) Designatio expensarum, so auf der Hindenburgischer Güterteilung aufgenommen, Anno 1681 et 1682; 61) Original Locations-Conductions-Contract so mit Herman Waldeyer aus Altenheerse über den Schäferhof geschlossen, 18. Febr. 1682; 62) Ein Verzeichnis allinger [frisch, neu] zur Schäferhofischen Conduction gehörigen Grundstücke, Dienste und sonstigen Gerechtigkeiten, nebst einem Anschlag, wann (wan) die Pachtgelder auf 600 Taler gesetzt; 63) Hindenburgs Protocollum wegen Besichtigung der Häuser auf dem Schäfer-Hof und abgehalterner Teilung der Güter, 11. Mai 1682; 64) Ferneres Protocollum, 2. Juni 1682; 65) Specificatio, wie der Hindenburgische, von den von der Asseburg dem Hochfürstlichen Conductori Hermanno Waldeyer Anno 1682 auf Hochfürstlichen Ländereien gelieferter Roggen aestimiert worden [sei]; 66) Specificatio der von dem von der Asseburg dem Schäferhofischen Conductori wegen nachständiger Pacht-Gelder in Solutem abgetretener Früchte; 67) Specificatio der gestrepten und begailten Ländereien zur Hindenburg; 68) Clausula Concernentes Protocolli Commissionis wegen auf dem Schaferhof noch vorfindlicher Gailung, 16. Juni 1682; 69) Protocollum super Facta inventarisatione et aestimatione der Früchte auf dem Schäfer-Hofe, 17. Juni 1682; 70) Die Gemeinheiten Istrup und Herste (Hersta) übergeben beim Sede vacante regierenden Hochwürdigen Dom-Kapitel einige Gravamina wider das Oberamt Dringenberg, welche vom Rent-Meister Wilhelm Heising beantwortet werden, 9. Aug. 1683; 71) Rescriptum Principis Hermanni Werneri, um abzustattenden Berichts wegen vom Conductore Herman Waldeyer erlittenen Mißwachs und desfalls vorgestellter Gravaminum, 29. März 1684; 72) Concept [eines] Berichts so darauf von den Hochfürstlichen Beamten zum Dringenberg abgestattet [wurde], 15. April 1684; 73) Wird die Specificatio und Verding vorhabender etwaiger Reparation der Hindenburgischen Conductions-Gebäude, und was dazu vor erster gefordert worden, gnädigst verlangt, 25. Jan. 1685; 74) Rescriptum Principis Hermanni Werneri, wonach der überschickte Abriß wegen des Hindenburgischen Gebaus gnädigst placidiert und nach solchem Model zum Bau förderlichste Anordnung zu machen, anbefohlen wird, 6. April 1685; 75) Rescriptum ejusdem Principis, worin demandiert [wird], indem Ihro Fürstlichen Gnaden im Werk begriffen wegen des bewußten Hindenburgischen Tausches sicheren Vergleich zu tentieren, daß mit dem vorhabenden Bau auf dem Schäferhofe bis dahin eingehalten werden soll, 6. Juni 1685; 76) Des Herrn Johan Adolph Freiherrn von Fürstenberg Anschreiben wegen zahlender zweijährig rückständiger Pension aus den Hindenburgischen Gütern, worauf rescriebiert [wird], daß, weil die Auszahlung dieser Gelder von Hochfürstlicher Hof-Kammer inhibiert, müsse von dort erst wieder Befehl einkommen, 20. Juni 1685; 77) Rescriptum Camerae wegen in Vorschlag kommener Permutation des Hochfürstlichen Hindenburgischen Anteils mit beigefügter Specification der aus den Dorfschaften Herste (Hersta) und Istrup den von Asseburg jährlich competierender Intraden und Aufkosten (aufkombsten), um darüber einige Notata zu formieren, 16. Juli 1685; 78) Des Rent-Meisters Wilhelm Heising Notata über die zur Permutation Hochfürstlichen Hindenburgischen Anteils von Seiten des von der Asseburg vorgeschlagenen Asseburgischen Intraden aus den Dorfschaften Herste (Hersta) und Istrup; 79) Rescriptum Celsissimi, vermög welchem den Fürstenb[ergischen] Armen zu Attendorn nicht allein die restierenden 2jährigen sondern auch künftig betagenden Pensiones bezahlt werden sollen, 10. Sept. 1685; 80) Rescriptum Celsissimi, nach Anweisung welchen zum Bau auf dem Schäfer-Hof Holz und Materialien durch Bittfuhren beigeführt werden sollen; nebst Verzeichnis der Ortschaften, welche dazu erbeten worden, 5. Okt. et 1. Nov. 1685; 81) Simile Rescriptum nebst Verzeichnis der ersuchten Gemeinheiten, 19. Jan. und 4. Febr. 1686; 82) Nochmalige Ersuchung des Rent-Meisters Heising wegen verrichtender Bittfuhren an die Gemeinheiten Erkeln (Erkelen), Siddessen (Siddeßen) und Altenbergen, 17. März 1686; 83) Bericht des Rent-Meisters Heising wegen der Bau-Kosten auf der Conduction zum Schäferhofe, nebst beigelegter Bau-Rechnung; 84) Copia des mit dem Conductore Herman Waldeyer renovierten und auf 200 Reichstaler Geld und 10 Fuder halb Roggen und halb Gerste veränderten Contracts über den Schäferhof von Petri 1686 auf 12 Jahre, 30. April 1686; 85) Mandatum Camerae transmittendi Protocollum in Causa Commissionis die Teilung der Hindenburgischen Güter betreffend, worunter vom Rent-Meister Wilhelm Heising notiert, daß der in dieser Commissions-Sache vorhanden gewesene Verfolg und übergebener Recessus und Vergleiche durch den Amts-Fronen Johan Pieperling nach [dem] Hof geschickt [wurden], 3. und 9. Febr. 1688; 86) Rescriptum Celsissimi Principis Hermanni Werneri wegen eines vom Herrn von der Asseburg nachgesuchten Burggrabens, una cum Mandato inquierendi et referendi: ob bei Überlassung solchen Burggrabens der Fürstlichen Hindenburgischen Oeconomie auf dem Schäferhofe kein besonderer Abgang oder sonst Besorgliches Praejuditz zugezogen werde, 8. Mai 1688; adjacet der desfalls vom Rent-Meister Wilhelm Heising abgestattete Bericht; 87) Als die Herren von de Asseburg sich beklagt wegen in dem Saurenberge von dem Fürstlichen Holzförster Henrichen Gellen einseitig angewiesenen Holzes, so referiert der Rent-Meister Wilhelm Heising, was für Entschuldigung der Denuntiantus beigebracht [habe], 6. Juni 1692; 88) Nachricht wegen einer vormals unter der Hindenburg gestandenen Schleif-Mühle, was davon sonst ins Dringenbergische Rent-Register gegeben, dieses aber hernächst der Fürstliche Conductor daselbst als ein Utile Conductionis für sich gezogen [habe], 17. April 1694; 89) Denuntiatio des Amtmanns zur Hindenburg wider den Brakelschen und [den?] Hainhausischen Schäfer, welche zum Praejuditz des Schäferhofes gehütet [haben], 5. Sept. 1698; 90) Mandatum Referendi über die Baufälligkeit des Schäferhofes, 11. Aug. 1700; 91) Mandatum transmittendi Instrumentum appraehensae possesionis bei Teilung der Hindenburg aufgerichtet, 6. Dez. 1700; 92) Eine Schmiede-Rechnung, so zur Arbeit auf dem Schäferhofe gebraucht worden, 1703; 93) Eine Maurer-Quittung über bezahlte auf dem Schäferhofe verfertigte Arbeit, 29. Sept. 1703; 94) Concessio Celssisimi Principis Francisci Arnoldi wegen einer von der Hindenburg bis zum Schäferhof auszuhauenden Durchsicht etc. 16. Juli 1707; 95) Copia Contractus, so zwischen Ihrer Hochfürstlichen Gnaden Frantz Arnoldt und Friederich Waldeyer wegen des Schäferhofes geschlossen, 27. April 1709; 96) Herr Ernst Constantin suppliciert bei Ihro Hochfürstlichen Gnaden um den Schäferhof, daß solcher ihm in Emphyteusin gegen jährliches voriges Locagium überlassen werden möge, weswegen an zeitlichen Rent-Meister zum Dringenberg rescribiert: über den Zustand solcher Oeconomie und dazugehörigen Appertinentien eigentlich (aigentlich) sich zu informieren und ob solche nicht mehreres redendieren könne reiflich zu überlegen und davon zu berichten, 14. Febr. 1714; 97) Schmiede-Rechnung über zum Schäfer-Hofe verfertigte Arbeit, Anno 1714; 98) Bericht des Rent-Meisters Widenbrück üben den Zustand der Oeconomie zum Schäferhofe nachdem die hinterlassene Witwe des vorigen Conductoris Büna sich verheiratet und solche aufgekündigt [habe], 20. April 1715; 99) Mandatum Referendi über die von der Conductorin zum Schäferhofe angewendeten Meliorationen, 23. Febr. 1715; 100) Protocollum Commissionis, die Einraumung Hochfürstlicher Oeconomie zum Schäferhofe unter der Hindenburg betreffend, 28. März 1715; 101) Protocollum aestimationis cum adjunctis der and Inventarium gehöriger Winter-Früchte zum Schäferhofe, 17. Juni 1715; 102) Extractus protocollaris Camerae Paderbornensis, worin wegen der Witwe Joannes Waldeyer zu stellenden Inventarii verordnent wird, 11. Dez. 1715; 103) Bau-Rechnung wegen reparierten Gebäude auf dem Schäferhofe so Herr von der Asseburg praesentieren lassen, 1715; 104) Protocollum, so über geschehene Besichtigung des Schäfer-Hofes abgehalten, 17. April 1716; 105) An Ihro Hochfürstlichen Gnaden zu Paderborn und Münster untertänigste Bittschrift des Henrichen Gellen, Försters zu Herste (Hersta), wegen eines in der Feldmark bei Herste (Hersta) an der Scharpenbrede belegenen Feld-Busches, der Mengering-Busch genannt, um solchen ausrotten und zu Land machen zu können; cum inscripto Mandato desuper referendi, 4. Juli 1716; 106) Rescriptum Celsissimi Principis Francisci Arnoldi, wodurch dem Amt Dringenberg anbefohlen wird, einen Stall oder Hütte von Stroh (welche der Capitain von der Asseburg unweit der Hindenburg auf dem gemeinschaftlichen Schweine-Anger, um daraus seine Schweine zu hüten, hinsetzen lassen) niederzureissen und wegzuräumen, 10. Juli 1716; 107) Rescriptum Camerae wegen Umlegung des Daches (Taches) auf dem Fürstlichen Oeconomie-Hause zur Hindenburg, 3. Juli 1719; 108) Bau-Rechnung wegen des neuen Wagen-Hauses auf dem fürstlichen Schäfer-Hofe, 1720; 109) Demütigste Supplication und Bittschrift an Ihro Churfürstliche Durchlaucht Clement August von Seiten Luciae, Witwe von der Asseburg, geboren Wolf Metternich, überreicht, worin dieselbe die Fürstlichen Güter zum Schäfer-Hofe bittet, ihr und ihren Söhnen auch den Besitzern des Guts Hindenburg für die bisherige an das Amthaus Dringenberg alljährlich zu liefernde Geld- und Korn-Pacht in Perpetuam Emphyteusin gnädigst aufzutragen; nebst an die Hochfürstliche Hofkammer erlassenen gnädigsten Befehl, über das Begehren cum Remissone supplicati gutachtlich untertänigst zu berichten, 19. Nov. 1728; 110) Rescriptum Camerae an den Rent-Meister zum Dringenberg, worin demselben commitiert und anbefohlen wird, das Petitum der Witwe von der Asseburg in seinem Grund und allen dazu Anlaß gebenden Umständen pflichtmäßig zu untersuchen und darüber ad Cameram zu referieren etc., 24. Dez. 1728; 111) Umständlicher Bericht, welchen der Rent-Meister Widenbrück an die Hochfürstliche Hof-Kammer wegen der Fürstlichen Hindenburgischen Gütern abgestattet, so für den Herren von der Asseburg zur Erhaltung ihre Intents nicht favorabel gewesen, Anno 1728; 112) Copia Concessionis, worin Ihro Kurfürstliche Durchlaucht den Schäferhof cum Appertinenties deren von der Asseburg in Meierstatt verliehen, 28. März 1731; cum annexo Consenso Reverendissimi Capituli, 23. Mai 1731; 113) Ein altes Verzeichnis der in Herste (Hersta) und Istorf [an]fallenden Korngefälle, auch zu erhebender Hofgelder; 114) Rescriptum Camerae, daß Ihro Hochfürstlichen Gnaden von dem Schäferhof mit allen dazugehörigen Holzungen dem Hause Hinnenburg cum pleno Dominio für beständig übertragen und abgetreten und dagegen das durch Absterben des Dom-Kapitulars von Ketteler seel. eröffnetes und anheim gefallenes Haus Merlsheim mit allen Zubehörungen der Hof-Kammer wieder verliehen, 17. Dez. 1780
Sachakte
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Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
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Role in the proceeding
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