Rentmeisteramt Burghausen (Bestand)
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StAM, Rentmeisteramt Burghausen
Staatsarchiv München (Archivtektonik) >> I. Altbestände (Territorien und Institutionen des Alten Reichs) >> Rentmeisteramtsbezirk Burghausen
1452-1799
Rentmeisteramt Burghausen: Das "Rentmeisteramt" oder kurz auch "Rentamt" Burghausen gehörte zu den bayerischen Mittelbehörden. Es wurde erstmals1425 erwähnt und umfasste nach seiner Neuorganisation in den Jahren 1505 bis 1507, als in Folge der Wiedervereinigung der bayerischen Teilherzogtümer eine einheitliche Landesverwaltung auf mittlerer und unterer Behördenebene entwickelt wurde, den heutigen südostbayerischen Raum und das Innviertel, das 1779 mit dem Frieden von Teschen an Österreich fiel.
Der Verlust des Innviertels machte 1779 eine strukturelle und administrative Neuordnung der Rentämter in Bayern notwendig. Daraus erfolgte unter anderem die kurzzeitige Auflösung des Rentamts Landshut, dessen Gebiete zwischen 1779 und 1784 den drei übrigen Rentämtern München, Straubing und Burghausen zugeordnet wurden. Das Rentamt Burghausen erhielt so 1779 die Landshuter Pfleggerichte Eggenfelden, Gangkofen, Griesbach, Hals, Neumarkt, Reichenberg (Pfarrkirchen) und Vilshofen sowie die Münchner Pfleggerichte Reichenhall, Marquartstein und Traunstein. 1780 kamen die Pfleggerichte Biburg und Geisenhausen dazu und die Dachsbergsche Volksbeschreibung nennt 1781 zudem noch das dem Pfleggericht Gangkofen inkorporierte Pfleggericht Massing, die beide durch das Pfleggericht Biburg verwaltet wurden . Nach der Wiedereinrichtung des Rentamtes Landshut im Jahr 1784 blieben von diesen, abgesehen von den genannten drei Münchener Gerichten, nur die Landshuter Pfleggerichte Griesbach, Hals und Vilshofen bei Burghausen . Mit den Gebietsveränderungen war nach 1779 auch eine Kompetenzveränderung des Rentamtes Burghausen verbunden, in dessen Folge ein großer Teil der Aufgaben des Rentamtes an die "Rentdeputation" bzw. "Kameralrentdeputation" abgegeben wurde . Trotz des Gebietsverlustes und der Umstrukturierungen dieser Zeit blieb das Rentamt Burghausen noch weiterhin bestehen bis es 1799 aufgelöst wurde.
Geleitet wurde das Rentamt Burghausen von einem Rentmeister, dessen Amt in der ersten Hälfte des 15. Jahrhundert als Kontrollorgan eingeführt worden war . Er hatte verschiedene Funktionen des Landschreibers übernommen, den der Viztum bereits früher zur Erledigung der wachsenden fiskalischen Aufgaben herangezogen hatte, und erhielt das ursprünglich dem Viztum vorbehaltene Begnadigungsrecht sowie die Kontrolle des Finanzwesens und zunehmend zusammen mit der Regierung Burghausen auch die Gesamtaufsicht über die äußeren Ämter und Gerichte. Außerdem konnte er ledige Grundstücke vergeben, hatte die Aufsicht über die Strafjustiz und fungierte als oberstes Polizeiorgan im Rentmeisteramt. In dieser Funktion hatte er die Aufsicht über die öffentliche Ordnung, Handel und Gewerbe, Münzen und Gewichte, Sittlichkeit, Religion und Kultus sowie Unterricht und Erziehung inne. Der Landschreiber verlor zwar die meisten seiner Funktionen, fungierte aber als Stellvertreter des Rentmeisters, führte die Schreib- und Rechnungsgeschäfte und begleitete den Rentmeister auf seinen jährlichen Umritten, bei welchem Strafsachen verhandelt wurden und Beschwerden gegen die Amtsführung der ein-zelnen Beamten vorgetragen werden konnten. Ein weiterer Mitarbeiter des Rentmeisters war der Rentschreiber, der die buchhalterischen Verrichtungen übernahm und als Kontrollorgan des Rentmeisters fungierte.
Der Bestand des Rentmeisteramts Burghausen hat eine Laufzeit von 1452 bis 1799. Dieser beinhaltet unter anderem Personalordnungen, Bestandszettel, Amtsrechnungen, Memoriale, verschiedene Rentamtsbeschreibungen und Viztumsbücher. Außerdem enthalten sie verschiedene Akten über Grenz- und Markungsangelegenheiten zwischen den Pfleggerichten und den geistlichen und den österreichischen Territorien, die Kommunalaufsicht über Städte und Märkte, Wasser- und Straßenbau (v.a. an Inn und Salzach), staatliche, strafrechtliche, zivilrechtliche und geistliche Sachen, Angelegenheiten mit den geistlichen Herrschaften, Österreich und dem Hl. Römischen Reich sowie die Verwaltung und niedergerichtliche Rechtsprechung über den herzoglichen bzw. kurfürstlichen Besitz und der daraus abzuführenden Steuern, Dienste und Abgaben im Rentamtsbezirk.
Zur leichteren Auffindung der Archivalien wurde ein Orts-, Personen- und Sachindex angefertigt sowie ein Register in der Gliederung der Regierung Burghausen angelegt, welches das Auffinden der Akten nach regionalen Gesichtspunkten ermöglicht.
Der Verlust des Innviertels machte 1779 eine strukturelle und administrative Neuordnung der Rentämter in Bayern notwendig. Daraus erfolgte unter anderem die kurzzeitige Auflösung des Rentamts Landshut, dessen Gebiete zwischen 1779 und 1784 den drei übrigen Rentämtern München, Straubing und Burghausen zugeordnet wurden. Das Rentamt Burghausen erhielt so 1779 die Landshuter Pfleggerichte Eggenfelden, Gangkofen, Griesbach, Hals, Neumarkt, Reichenberg (Pfarrkirchen) und Vilshofen sowie die Münchner Pfleggerichte Reichenhall, Marquartstein und Traunstein. 1780 kamen die Pfleggerichte Biburg und Geisenhausen dazu und die Dachsbergsche Volksbeschreibung nennt 1781 zudem noch das dem Pfleggericht Gangkofen inkorporierte Pfleggericht Massing, die beide durch das Pfleggericht Biburg verwaltet wurden . Nach der Wiedereinrichtung des Rentamtes Landshut im Jahr 1784 blieben von diesen, abgesehen von den genannten drei Münchener Gerichten, nur die Landshuter Pfleggerichte Griesbach, Hals und Vilshofen bei Burghausen . Mit den Gebietsveränderungen war nach 1779 auch eine Kompetenzveränderung des Rentamtes Burghausen verbunden, in dessen Folge ein großer Teil der Aufgaben des Rentamtes an die "Rentdeputation" bzw. "Kameralrentdeputation" abgegeben wurde . Trotz des Gebietsverlustes und der Umstrukturierungen dieser Zeit blieb das Rentamt Burghausen noch weiterhin bestehen bis es 1799 aufgelöst wurde.
Geleitet wurde das Rentamt Burghausen von einem Rentmeister, dessen Amt in der ersten Hälfte des 15. Jahrhundert als Kontrollorgan eingeführt worden war . Er hatte verschiedene Funktionen des Landschreibers übernommen, den der Viztum bereits früher zur Erledigung der wachsenden fiskalischen Aufgaben herangezogen hatte, und erhielt das ursprünglich dem Viztum vorbehaltene Begnadigungsrecht sowie die Kontrolle des Finanzwesens und zunehmend zusammen mit der Regierung Burghausen auch die Gesamtaufsicht über die äußeren Ämter und Gerichte. Außerdem konnte er ledige Grundstücke vergeben, hatte die Aufsicht über die Strafjustiz und fungierte als oberstes Polizeiorgan im Rentmeisteramt. In dieser Funktion hatte er die Aufsicht über die öffentliche Ordnung, Handel und Gewerbe, Münzen und Gewichte, Sittlichkeit, Religion und Kultus sowie Unterricht und Erziehung inne. Der Landschreiber verlor zwar die meisten seiner Funktionen, fungierte aber als Stellvertreter des Rentmeisters, führte die Schreib- und Rechnungsgeschäfte und begleitete den Rentmeister auf seinen jährlichen Umritten, bei welchem Strafsachen verhandelt wurden und Beschwerden gegen die Amtsführung der ein-zelnen Beamten vorgetragen werden konnten. Ein weiterer Mitarbeiter des Rentmeisters war der Rentschreiber, der die buchhalterischen Verrichtungen übernahm und als Kontrollorgan des Rentmeisters fungierte.
Der Bestand des Rentmeisteramts Burghausen hat eine Laufzeit von 1452 bis 1799. Dieser beinhaltet unter anderem Personalordnungen, Bestandszettel, Amtsrechnungen, Memoriale, verschiedene Rentamtsbeschreibungen und Viztumsbücher. Außerdem enthalten sie verschiedene Akten über Grenz- und Markungsangelegenheiten zwischen den Pfleggerichten und den geistlichen und den österreichischen Territorien, die Kommunalaufsicht über Städte und Märkte, Wasser- und Straßenbau (v.a. an Inn und Salzach), staatliche, strafrechtliche, zivilrechtliche und geistliche Sachen, Angelegenheiten mit den geistlichen Herrschaften, Österreich und dem Hl. Römischen Reich sowie die Verwaltung und niedergerichtliche Rechtsprechung über den herzoglichen bzw. kurfürstlichen Besitz und der daraus abzuführenden Steuern, Dienste und Abgaben im Rentamtsbezirk.
Zur leichteren Auffindung der Archivalien wurde ein Orts-, Personen- und Sachindex angefertigt sowie ein Register in der Gliederung der Regierung Burghausen angelegt, welches das Auffinden der Akten nach regionalen Gesichtspunkten ermöglicht.
Rentmeisteramt Burghausen
981
Akten
deutsch
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
Search in Archivportal-D
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Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.
22.04.2025, 11:00 AM CEST