Anspruch auf Befreiung von dem sog. ”Simplum“ für Grundstücke bei Poppelsdorf, Bonn und Endenich. Der Appellant hatte 1750 Land von dem kurpfälzischen Hofrat von Gartzen gekauft. Bis Ende 1756 zahlte von Hoesch das bis dahin unter der Rubrik ”Cronenberg per Poppelsdorf“ gültige Simplum in Höhe von 1 Rtlr., 20 Albus, 8 Heller (Cronenberg war ein Vorfahr des von Gartzen (Garzen)). Am 12. Dezember 1756 forderten die Landstände eine zusätzliche Abgabe unter der Rubrik ”Cronenberg alias Elmpt modo Hoesch pro Stadt Bonn“ in Höhe von 4 Rtlr., 5 Albus, 9 Heller. Als von Hoesch nicht zahlte, veranlaßten die Appellaten die Exekution. Der kurkölnische Hofrat vertrat die Auffassung, daß die Abgaben wegen Kriegswirren zeitweise ausgesetzt worden seien. Der Fehler sei bei einer Kataster-Revision bemerkt worden. Der Appellant gibt an, im ganzen Amt Bonn nur 28 Morgen zu besitzen, das Land, für das die neuen Forderungen erhoben würden, gehöre ihm dagegen nicht. Umstritten ist, ob in diesem Fall an das RKG appelliert werden durfte.
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Anspruch auf Befreiung von dem sog. ”Simplum“ für Grundstücke bei Poppelsdorf, Bonn und Endenich. Der Appellant hatte 1750 Land von dem kurpfälzischen Hofrat von Gartzen gekauft. Bis Ende 1756 zahlte von Hoesch das bis dahin unter der Rubrik ”Cronenberg per Poppelsdorf“ gültige Simplum in Höhe von 1 Rtlr., 20 Albus, 8 Heller (Cronenberg war ein Vorfahr des von Gartzen (Garzen)). Am 12. Dezember 1756 forderten die Landstände eine zusätzliche Abgabe unter der Rubrik ”Cronenberg alias Elmpt modo Hoesch pro Stadt Bonn“ in Höhe von 4 Rtlr., 5 Albus, 9 Heller. Als von Hoesch nicht zahlte, veranlaßten die Appellaten die Exekution. Der kurkölnische Hofrat vertrat die Auffassung, daß die Abgaben wegen Kriegswirren zeitweise ausgesetzt worden seien. Der Fehler sei bei einer Kataster-Revision bemerkt worden. Der Appellant gibt an, im ganzen Amt Bonn nur 28 Morgen zu besitzen, das Land, für das die neuen Forderungen erhoben würden, gehöre ihm dagegen nicht. Umstritten ist, ob in diesem Fall an das RKG appelliert werden durfte.
AA 0627, 2636 - H 1413/4572
AA 0627 Reichskammergericht, Teil IV: H
Reichskammergericht, Teil IV: H >> 1. Buchstabe H
1782 - 1797 (1570 - 1788)
Enthaeltvermerke: Kläger: Matthias Gerhard von Hoesch, Geheimer Rat und Minister Karls VII., (Kl.) Beklagter: Kurköln. Landstände, (Bekl.) Prokuratoren (Kl.): Lic. Johann Friedrich Lange [1781] 1783 - Subst.: Lic. Johann Konrad Jakob Adami - Lic. Johann Jakob Christian Dietz 1788 - Subst.: Lic. Friedrich Bissing Prokuratoren (Bekl.): Dr. Franz Philipp Felix Greß 1783 - Subst.: Dr. Johann Wilhelm Mainone Prozeßart: Appellationis Instanzen: 1. Kurköln. Regierung zu Bonn 1760 - 2. RKG 1782 - 1797 (1570 - 1788) Beweismittel: Urteil der Vorinstanz (79). Forderung der Landstände von 1756 - 1765 (Q 10 - 17). Botenlohnschein (Q 20). Gedrucktes Privilegium de non appellando für Köln vom 19. August 1570 (Q 32). Zwei gedruckte Verzeichnisse von je 50 Prozessen 1693 - 1784, in denen von kölnischen Gerichten an das RKG appelliert und gemäß einer Verfügung vom 18. Mai 1668 ein Kautionsschein produziert wurde (Q 35 und Q 38). ”Praktische Beobachtung und Abhandlung über die streitige Rechtsfrage: Was für Feierlichkeiten bei Appellationen aus dem Erzstift Köln an die höchsten Reichsgerichte dermalen zu beobachten sind?“, gedruckt (Q 37). Auszüge aus einem Prozeß Daniel Deybel ./. dessen gewesene Kreditoren 1693 (Q 44f.). ”Auszüge aus denen berühmtesten Reichskammergerichtlichen Rechtslehren“ (Q 46). Auszug aus dem Protokoll des RKG-Prozesses Jakob Pesch ./. Walter de Beche (Q 47). Auszüge aus den Landesrechnungen 1683 - 1689 über das Simplum (300 - 302). Beschreibung: 6 cm, 329 Bl., gebunden; Q 1 - 49, Q 3 Blankovollmacht des Appellanten, Q 22 (Vorakten) am Ende. Vgl. RKG 2635 (H 1412a/4571b). Lit.: Justus Hashagen, Geschichte der Familie Hoesch, Bd. II, Köln 1916, S. 348ff., 365f.
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
28.04.2026, 08:12 MESZ