Thilo (Tile) Knobel, Hauptmann zu Merseburg, und Paul von Werder [Werthern?] fällen einen Schiedsspruch zwischen Bischof Thilo von Merseburg und Hugo von Taubenheim (Tubenheim) wegen der Gerichte in Benndorf (Bendorf) [ehemals nö. Mücheln, durch Braunkohlentagebau devastiert]. Der Bischof soll die Gerichte über Hand und Hals, der von Taubenheim jedoch die Erbgerichte haben.

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Sächsisches Staatsarchiv
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