Testament
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A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Nr. A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Nr. 0829
A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 1-6)
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 1-6) >> Bd. 2 Testamente
1599 April 23, Montag (stylo antiquo)
Regest: Catharina Breunin, Witwe des gewesenen Spitalmeisters Hans Wüest selig, Bürgerin zu Reutlingen, trifft, da sie mit ihrem Hauswirt in ihrer Ehe keine Leibeserben erzielt hat, über ihre beweglichen und unbeweglichen Güter folgende letztwillige Bestimmung: Sie vermacht erstlich der Catharina, Jacob Brauns, ihres Brudersohns, Kind, ein Mannsmahd Wiesen, im Braitthardt zwischen Schultheiß Georg Weiß und Lazarus Staiger, stoßt oben auf Hans Schauweckher und Jacob Schills Witwe, zinst jährlich 11 Schilling unser Frauen und dann 30 Kreuzer den vacierenden Pfründen, welches genanntem Töchterlein neben 100 Gulden Gelds von gemeinem Gut eingeräumt werden soll. Falls das Töchterlein ohne Leibeserben oder ledigen Standes sterben wird, soll solch Legatum wiederum auf die eingesetzten Erben fallen. Zum andern will sie, daß nach ihrem Tod ihr Haus, zwischen Oswald Helb und Hans Werenwag gelegen, so eigen, und das Scheuerlein zwischen Jacob Enslin und Herrn Domma Hummel, welches dem Enslin 15 Pfennig zinst, ihres Bruders Sohn Jacob Braun, der genannten Catharina Vater, um 400 Gulden, daran 100 den Erben bar und jährlich 20 Gulden zu erlegen, eingeräumt werden soll. Im Fall seines Todes soll Hans Braun, sein Bruder, in diesem Kaufpfennig die Lösung (= das Vorkaufsrecht) dazu haben. Zum dritten verschafft sie den Brüdern Jacob und Hans Braun jedem vom ganzen Gut 100 Gulden. Zum vierten verschafft sie dem Sebastian Braun, ihrem rechten (= richtigen) Bruder vaterhalb (= väterlicherseits) 100 Pfund, jedoch ohne Verschleißung Hauptguts, allein die Nutzung davon. Wenn er ohne Leibeserben stirbt, sollen die 100 Pfund wiederum herumfallen. Zum fünften will sie, daß unter den 8 Kindern Jacob Brauns, Papierers, ihres Bruders selig, von denen eines, auch Jacob genannt, von Lucia Bandtlerin herrührt, eichelweis (= zu gleichen Teilen) verteilt werden soll, was noch übrig ist. Wenn von diesen Kindern eines oder mehr ohne Leibes Erben sterben würde, sollen die übrigen Geschwister dasselbe erben, und besonders wenn das von Lucia Bandtlerin herkommende Kind ledigen Standes oder ohne Leibeserben sterben würde, solle dessen Teil wieder herumfallen. Weil Jacob Brauns, Papierers, ältester Sohn Eustachius sich gegen sie ganz ungehorsamlich und mehr denn ungebührlich verhalten, indem er nach Absterben ihres Hauswirts in allerlei Schwelgerei sich eingelassen und wenig getrauert, will sie ihn in diesem ihrem letzten Willen ausgeschlossen haben, und nicht weniger will sie allen denen, so sich gegen sie mit übler Nachrede undankbar erzeigen würden, das im Testament benannte Legatum entziehen. Letzlich will sie Anna, Conrad Maurers Töchterlein, welche ihrer in der Krankheit fleißig gewartet, aus Dankbarkeit 20 Gulden verordnet haben. Die Catharina Breunin behält sich ausdrücklich vor, dieses Testamentum nuncupativum jederzeit zu ändern oder aufzuheben nach ihrem Wohlgefallen.
Beschreibstoff: Pg.
Archivale
Siegel (Erhaltung): Siegel anhangend und sehr gut erhalten
Zeugen / Siegler / Unterschriften: Zeugen: Paul Klemm; Hans Conrad Köngott, der Zeit Spitalpfleger; Georg Weiss und Hans Wucherer, Schultheißen; Mattheis Lachenmann des Rats; Michael Lauginger, Spitalschreiber; Matthäus Hummel. Abgefasst ist das Testament von M. Benedikt Gretzinger
Siegler: M. Benedictus Gretzinger, Stadtschreiber zu Reutlingen
Genetisches Stadium: Or.
Ausstellungsort: Reutlingen
Zeugen / Siegler / Unterschriften: Zeugen: Paul Klemm; Hans Conrad Köngott, der Zeit Spitalpfleger; Georg Weiss und Hans Wucherer, Schultheißen; Mattheis Lachenmann des Rats; Michael Lauginger, Spitalschreiber; Matthäus Hummel. Abgefasst ist das Testament von M. Benedikt Gretzinger
Siegler: M. Benedictus Gretzinger, Stadtschreiber zu Reutlingen
Genetisches Stadium: Or.
Ausstellungsort: Reutlingen
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
20.03.2025, 11:14 MEZ