Heiratsabrede zwischen Christoph Friedrich von Perfall, Sohn des verstorbenen Benedikt von Perfall und der verstorbenen Siegunde von Bollstedt (Bollstatt), einerseits und Maria von Gemmingen, Tochter des verstorbenen Dietrich von und zu Gemmingen und der verstorbenen Anna von Neipperg, andererseits, beteidingt durch Paulus von Helmstatt, bischöflich speyrischen Gesandten, Eberhard den Älteren und Eberhard den Jüngeren von Perfall zu Greifenberg, Hans Lungen zu Planegg, Philipp von Holdingshausen, Johann Hund von Saulheim, Johann von Lüdingshausen genannt Wolf, Beisitzer am Reichskammergericht, und Adrian Schilder seitens des Bräutigams sowie Pleickard von Gemmingen zu Fürfeld, die Brüder Johann, Wolf Dietrich, Eberhard, Philipp Ludwig, Ludwig und Christoph von und zu Gemmingen, Georg Wilhelm von Neipperg, Jörg Christoph von Venningen und Jörg Jost von Fechenbach seitens der Braut. Das Heiratsgut der Braut beläuft sich - wie das ihrer Schwester Anna Magdalena von Gemmingen - auf 2000 Gulden Landeswährung (den Gulden zu 15 Batzen oder 60 Kreuzer), jährlich zu verzinsen mit 100 Gulden, dazu standesgemäße Kleider und Kleinodien aus dem mütterlichen Erbe; außerdem erhält Maria vor dem Beilager von ihren Brüdern 800 Gulden für ihre Hochzeit, Kleider, Kleinodien und Schmuck. Die Ansprüche, die Raban von Liebenstein namens seiner Frau Dorothea von Gemmingen auf das Erbe von deren verstorbenen Brüdern Hans Pleickard und Hans Friedrich erhoben hat, wurden von der Freundschaft zu Sinsheim dahingehend verglichen, dass entsprechende Foderungen der Schwestern von den Brüdern mit je 200 Gulden barem Geld abgefunden werden; diese Abfindung gilt auch für den Fall, dass weitere Brüder ohne Hinterlassung von Leibeserben sterben. Von dem ihrer verstorbenen Stiefschwester Rosina von Gemmingen versprochen gewesenen Heiratsgut erhält Maria 133 Gulden 5 Batzen. Der Bräutigam widerlegt 2000 Gulden und verschreibt 400 Gulden als Morgengabe.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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