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Klage des Johan Einhaus senior ./. die Erben des Bernard Frie zum Backhaus, nämlich a. Lic. Bernard Frie, b. Johan Grüter, c. Jungfer Elisabeth Frie. Gerd Ocken verkaufte 1542 dem Bernhard Frie, dem Großvater der Beklagten, das Backhaus-Erbe, und zwar frei von allen Lasten außer bestimmt bezeichneten; zur Sicherheit verpfändete er sein Haus am Fischmarkt. Auf dem verkauften Erbe ruhten aber mehrere, nicht genannte Lasten, z.B. zugunsten des Dechanten und der Vikarie zu Überwasser, des Klosters Niesinck, der Domelemosine und des Preußenhauses. Diese Gläubiger nahmen die Beklagten als Eigentümer des Erbes in Anspruch und verklagten sie. Eigentümer des Hauses am Fischmarkt war der Kläger. Über sein Vermögen wurde das Diskussionsverfahren eröffnet. In dem Verfahren machten die Beklagten gegen den Kläger ihre Forderung von 783 Thalern wegen ihrer Zahlungen an die Gläubiger geltend. Sie wurden in dem Verfahren zugelassen und erwarben in der Zwangsversteigerung 1610 von den Grundstücken des Klägers einen Kamp vor dem Jüdefeldertor an der Schwineborne und zusammen mit anderen Gläubigern das Haus am Fischmarkt. Der Kläger verlangt nun von ihnen Quittungen über die von ihnen an die Gläubiger bezahlten Beträge und Aushändigung der bezahlten Schuldurkunden, damit er sich wiederum an Herbort Wulfert auf dem Hause Bocholt bei Sendenhorst halten kann; denn dieser hat ihm das Haus verkauft.
Klage des Johan Einhaus senior ./. die Erben des Bernard Frie zum Backhaus, nämlich a. Lic. Bernard Frie, b. Johan Grüter, c. Jungfer Elisabeth Frie. Gerd Ocken verkaufte 1542 dem Bernhard Frie, dem Großvater der Beklagten, das Backhaus-Erbe, und zwar frei von allen Lasten außer bestimmt bezeichneten; zur Sicherheit verpfändete er sein Haus am Fischmarkt. Auf dem verkauften Erbe ruhten aber mehrere, nicht genannte Lasten, z.B. zugunsten des Dechanten und der Vikarie zu Überwasser, des Klosters Niesinck, der Domelemosine und des Preußenhauses. Diese Gläubiger nahmen die Beklagten als Eigentümer des Erbes in Anspruch und verklagten sie. Eigentümer des Hauses am Fischmarkt war der Kläger. Über sein Vermögen wurde das Diskussionsverfahren eröffnet. In dem Verfahren machten die Beklagten gegen den Kläger ihre Forderung von 783 Thalern wegen ihrer Zahlungen an die Gläubiger geltend. Sie wurden in dem Verfahren zugelassen und erwarben in der Zwangsversteigerung 1610 von den Grundstücken des Klägers einen Kamp vor dem Jüdefeldertor an der Schwineborne und zusammen mit anderen Gläubigern das Haus am Fischmarkt. Der Kläger verlangt nun von ihnen Quittungen über die von ihnen an die Gläubiger bezahlten Beträge und Aushändigung der bezahlten Schuldurkunden, damit er sich wiederum an Herbort Wulfert auf dem Hause Bocholt bei Sendenhorst halten kann; denn dieser hat ihm das Haus verkauft.
Klage des Johan Einhaus senior ./. die Erben des Bernard Frie zum Backhaus, nämlich a. Lic. Bernard Frie, b. Johan Grüter, c. Jungfer Elisabeth Frie. Gerd Ocken verkaufte 1542 dem Bernhard Frie, dem Großvater der Beklagten, das Backhaus-Erbe, und zwar frei von allen Lasten außer bestimmt bezeichneten; zur Sicherheit verpfändete er sein Haus am Fischmarkt. Auf dem verkauften Erbe ruhten aber mehrere, nicht genannte Lasten, z.B. zugunsten des Dechanten und der Vikarie zu Überwasser, des Klosters Niesinck, der Domelemosine und des Preußenhauses. Diese Gläubiger nahmen die Beklagten als Eigentümer des Erbes in Anspruch und verklagten sie. Eigentümer des Hauses am Fischmarkt war der Kläger. Über sein Vermögen wurde das Diskussionsverfahren eröffnet. In dem Verfahren machten die Beklagten gegen den Kläger ihre Forderung von 783 Thalern wegen ihrer Zahlungen an die Gläubiger geltend. Sie wurden in dem Verfahren zugelassen und erwarben in der Zwangsversteigerung 1610 von den Grundstücken des Klägers einen Kamp vor dem Jüdefeldertor an der Schwineborne und zusammen mit anderen Gläubigern das Haus am Fischmarkt. Der Kläger verlangt nun von ihnen Quittungen über die von ihnen an die Gläubiger bezahlten Beträge und Aushändigung der bezahlten Schuldurkunden, damit er sich wiederum an Herbort Wulfert auf dem Hause Bocholt bei Sendenhorst halten kann; denn dieser hat ihm das Haus verkauft.
Darin: Anlage 2: Kaufbrief (Abschrift) vom 3.1. 1612 a. Johan Mumme, Vikar an Ludgeri, Besitzer des Altars S. Trinitatis, b. Bernhard Freye, Johan Grüter und Jungfer Elisabeth Freye als Erben des Bernard Freye zum Backhause, c. Christoffer Lennep, Vikar zu St. Mauritz, d. Elsa Langenhorst, Witwe Vorschepoel, e. Schmied Johan Schwolle als Erbe der Else Halbwassens und des Georg Dreyer, f. Johan Eicholt und Herman Frencking als Erben des Sebastian Wittover, g. Henrich Hölscher, Pastor zu Sendenhorst, h. Jungfer Elisabeth Warendorp, i. die Ratsverwandten Jakob Stöve und Johan Wedemhove als Provisoren des Gasthauses haben in der Zwangsversteigerung das Haus des Johan Einhaus erworben. Das Haus liegt am Fischmarkt zwischen dem Schauhause (?) und dem Schmiedehause des M. Johan Tebettman (?). Sie verkaufen es den Eheleuten Johan Honasch und Elsabein Engelberting. 1612 2. Abschrift der Akten des Prozesses des Domelemosynarius Theodor Zwivel gegen Herbord Wulffert und der Erben des Bernard Frie zum Backhaus, 1608-1610. Der Prozess ist geführt vor dem geistlichen Hofgericht. Klage gründet sich auf folgende Urkunden: a. Vor dem Offizial verkaufen am 5.1. 1516, (in profesto epiphaniae domini) die Eheleute Gerd und Gertrud Ocke in Münster dem Priester Henrich Sterneman eine Rente von 5 Gulden aus ihren Erben Bockentrup und Backhaus. Bürgschaft übernimmt der Bruder des Ocke, Master Johan Ocke, Kanonikus an Martini. Zeugen: Johan Edelinck, Rektor der Michaeliskapelle, Henrich Brouwerinck, Vikar der Nicolaikapelle. b. Am 2.2.1539 (auf abend purificationis Mariae virg.) verkaufen Melchior von Büren, Kelner, Adolf von Boldeschwing, Domherr, Johan von Camen, Vikar, und Adolf Kock, Offiziant der Domkirche zu Münster, sowie die Testamentsvollstrecker des Henrich Sterneman die Rente dem Wilhelm Schoell als Elemosynarius des Doms. Aus den Akten ergibt sich ferner, dass i.J. 1514 die Witwe Johan Weghaken und ihre Kinder Johan, Elsa und Maria dem Priester Henrich Steverman eine Rente von 5 Goldgulden aus ihrem Erbe Bocholt in Sendenhorst verkauft haben, und dass die Rente jetzt dem Domelemosynen zusteht. Erwähnt werden noch Christian Missing; Henrich Brüninck; Johan Stromberg; Godfrid Grotegeise; Anna Kneppers. 3. Abschrift der Akten des Prozesses des Klosters Nisinck ./. Bernard Frie zum Backhaus und dessen Erben 1604-1611. Der Prozess wird am Offizialatgericht geführt. Geklagt wird aus folgender Urkunde: 16.1. 1525 (in profesto Antonii confessoris) verkaufen Gerdt und Gertrud Ocke dem Berndt van Drolshagen eine Rente von 4 Goldgulden aus ihrem Erbe Backhaus. Bürgschaft übernimmt Evert Ocke, Bruder des Gerdt. Urkunde des Stadtrichters Arnd Belholt. Zeugen: die Gerichtsboten Berndt Bokeman und Jakob Winther. Der Beklagte Bernard Frie stirbt 1607; seine Witwe Elisabeth Bolandt und seine Kinder Bernard, Elisabeth und Katharina setzen den Prozess fort. 1605 ist Christina von der Ruer Oberin des Klosters Nisinck. 4. Abschrift der Akten des Prozesses des Dechanten und der Vikare zu Überwasser gegen Bernard Frie 1606-1610. Prozess am Offizialatgericht. Geklagt wird aus folgender Urkunde: Am 28.6. 1496 (vigilia Petri et Pauli apost.) verkauft Kord Travelman den Klägern eine Rente von 2 Goldgulden aus seinem Erbe Averkamp im Ksp. Drensteinfurt, Bauerschaft Eckentrop und Backhues. Bürgschaft übernehmen Gerd Kerckering, Sohn des + Herm (?) Gerds, und Berndt von der Wyck. Zeugen: Jakob Borchgreivinck, Diener des Hofs in M., und Johan Lordeman.
Enthält: Erwähnt werden Kaspar Schencking, Gograf in Sendenhorst; Vikar Kaspar Droste, Inhaber der Vikarie S. Joh. Bapt.; Bernard Hase; Anna Leifferding; Henrich Modersohn und Michael Hesseling, Provisoren des Preußenhauses; Johan Kakesbecke 1522; Bartold Bischoping, Kanonikus an St. Mauritz 1525; Mette und Gertrud, Kinder I. Ehe, und Albert und Wilhelm Wulfert, Kinder II. Ehe des Herbort Wulfert; Bernard Mecheln, Schwiegersohn des Herbort Wulfert; Zimmerleute Bernhard zum Thie und Konrad Kribbe; Maurermeister Henrich zum Hülse und Johan Keller; Johan Kerstiens; Johan Tinnen, Frone in Sendenhorst; Göddert Schmale; Franz Cosfelt; Martin Lindeman; Dietrich Siekman; Herman Gerlaci, Vikar an Überwasser; Johan Hilmar; Joest Droste, Vikar an Ludgeri 1603; Philipp Wesseling; M. Henrich Iserman; Johan Kolner, Pastor in Roxel; Everwin Loe, Pastor in Südkirchen; Bernard Syckman. Anlage 1: Kaufbrief (Abschrift) vom 25.1. 1542 (am Tage conversionis Pauli). Gerdt Ocke und seine Frau Gertrud (Kinder: Klara, Agnes und Margarete) in Münster verkaufen dem Berndt Frie und seiner Frau Katharina ihr Erbe Backhus im Ksp. Albersloh (Alberschloe), Bauerschaft Berle, frei von allen Lasten außer dem blutigen Zehnten und 3 Scheffel Gerste jährlich, welche dem Berndt Warendorp und dem Philipp von Twist zustehen und die Verpflichtung, für den Schulte Berle ½ Tag zu bauen und eine Abgabe von 10 Eiern für Weidepacht und dem Kirchen- und Gografen-Recht. Die Verkäufer verpfänden ihren Hof tho Bockholte im Ksp. Sendenhorst und den Strombergerhof im Ksp. Ahlen, den Hof tho Bockentrup im Ksp. Walstedde, die Erben Sandfort und Bischup im Ksp. Sendenhorst und endlich ihr Haus in Münster. Urkunde des Offizials. Zeugen: Bernhard Rupe, Diener, und Herman Schlüter.