Inquisition wegen Agnes, Ulrich Lamparters Witib, genannt des Moysi Agneslein, die wegen Hexerei in Verdacht
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A 2 f (Hexenprozesse) Nr. A 2 f (Hexenprozesse) Nr. 7760
A 2 f (Hexenprozesse) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 23-25)
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 23-25) >> Bd. 23 Hexenprozesse
1633 September 2 ff.
Regest: 1. Zeugin.
Margaretha, Weib des Becken Jacob Schäffer, bekundet, vor ungefähr 14 Wochen, 3 Tag vor ihrem Kindbett, als sie sich befahrte (= befüchtete, sie könnte den Flug oder das Rotlaufen (= Gesichtsrose) bekommen, habe sie deswegen sich ins Bett gelegt. Des Moysi Agneslins Tochter Anna, Hausfrau des Ludwig Bidermann, sei zu ihr unerfordert über das Bett gekommen. Sie sei dann wieder weggegangen, habe ein gebranntes Breilein gemacht und ihr, der Zeugin, wider ihren Willen gebracht. Sie habe es nicht gar (= ganz) gegessen, sondern mehrenteils wieder von sich geben müssen. Darauf sei ihr alsbald so weh geworden, dass sie meinte, das Hirn werde ihr überschiessen. Sie habe auch ein grosses Reissen in allen Gliedern bekommen, dass sie weder gehen noch stehen und ihrer Haushaltung leider nicht mehr der Gebühr nach vorstehen könne. Die Anna habe, weil sie erfuhr, dass die Zeugin sie wegen des zugefügten Schadens bezichtige, gegen andere Leute verlauten lassen, wenn sie aus dem Kindbett gehe, wolle sie der Zeugin die Augen herausreissen. Sie habe aber bisher die Zeugin vielmehr geflohen. Als sie am Samstag hernach des Kindes niedergekommen sei, sei gleich andern Tags eine Katz auf ihr Bett gekommen. Sie habe diese hinabgeschlenkt (= hinabgeschleudert). Weil sie sich übel fürchtete, habe sie dieselbe Nacht in ihrer Hausfrau Kammer gelegen. Aber es sei ihr immer gewesen, als wenn die Anna vor ihrem Gesicht herumschwebe. Sie habe damals und bis dato grossen Schmerz empfunden, dass sie jämmerlich habe schreien müssen, und habe bisher keine gute Stund gehabt.
2. Zeug.
Beck Jacob Schäffer bestätigt die Aussage seiner Hausfrau.
3. Zeug.
Jerg Hertwickh im Spital zeigt an, vor ungefähr 15 oder 16 Jahren habe er ein Läuferschwein auf dem Säumarkt hier gekauft, welches sein Weib heimtragen, das Moysi-Agneslin aber ihr nicht lassen wollte, sondern es in des Zeugen Haus trug. Hernach habe die Sau an beiden Füssen, an denen das Moysi-Agneslin sie gehalten habe, 2 Löcher bekommen. Die Sau sei auf der Gass gesprungen und umgepurzelt, dass er schliesslich veranlasst wurde, sie dem Meister (= Abdecker) zu geben. Dann sei er dem Moysi-Agneslin vor das Haus gelaufen und habe sie öffentlich geziehen, sie hab seine Sau geritten. Deswegen sei er auch gestraft worden.
Die 4. Zeugin.
Catharina Rößer von Rommelsbach, bei dem Weissgerber Jacob jung Kurz im Dienst, bekundet, 8 Tag vor dem vergangenen Donnerstag haben Ludwig Dieringer und seine beiden Söhne ihrem, der Zeugin, Meister gemäht. Sie habe 1 1/2 Mass Wein in Dieringers Haus getragen. Dessen Weib Elisabetha habe ihr Birnen gegeben. Davon habe sie etliche gegessen, die andern heimgenommen und andern Tags vollends gegessen. An der letzten Birne habe sie gesehen, dass sie in der Mitte etwas schwarz war und aussah, als wenn sie etwas faul sei. Deswegen habe sie solches mit dem Finger zum Teil herausgegrübelt (= herausgebohrt) und die Birne gegessen. Alsbald sei ihr so weh geworden, dass sie nicht anders meinte, als der Leib werde ihr zerspringen. Das habe den ganzen Tag bis nachts 11 Uhr gewährt, dass sie Händ und Füss nicht mehr regen konnte und meinte, sie werde ganz lahm werden. Als sie sich aber übergeben hatte, habe es sich wieder etwas gebessert. Aber sie empfinde solches noch auf den heutigen Tag und nehme am Leib sehr ab. Denn es fahre ihr in den Gliedern hin und her, steche sie bisweilen in der Seite und besonders in dem einen Schenkel wüte es. Des andern Tags sei die Elisabetha zu ihr am Brunnen gekommen und habe gesagt, die Zeugin habe sie im Verdacht, als habe sie ihr in den Birnen etwas zu essen gegeben. Hernach habe die Elisabetha zu ihrem, der Zeugin, Meister gesagt, ob man sie deswegen gleich so verschreien musste. Es sei genug daran gewesen, dass die Zeugin solches der Zunftmeisterin gesagt habe und sich dabei habe vernehmen lassen, wenn sie unhold (= eine Hexe) wäre, so wollte sie die Zeugin zu Tode reiten, ehe sie aus der Stube hinausginge.
5. Zeugin.
Maria, das Weib des Matthes Zeyb, sagt, vor ungefähr 3 Wochen hab sie ihrem Mann die Suppe bringen wollen. Als sie nun diese in einem Kretten (= Korb) auf dem Kopf trug und neben des Moysi-Agneslins Haus kam, sei ihr nicht anders gewesen, als wenn sie jemand an dem Kretten ziehen täte und ihr ihn mit Gewalt herunterziehen wollte. Sie habe ihn nicht halten können, sondern fallen lassen müssen. Sie habe gemeint, es sei von einer Hexe geschehen, aber niemand beschuldigt.
6. Zeug.
Barthlin Göbel sagt aus, am vergangenen Karfreitag nachts zwischen 12 und 1 Uhr habe seine Sau angefangen zu schreien, als wenn man sie stechen wollte. Darauf hab er ein Licht angezündet und sei in den Stall hinabgegangen. Da hab er dann gesehen, dass die Kuh ganz furchtsam an der Wand stand und dem Saustall zu sah. Er habe zwar damals bei der Sau nichts verspürt (= bemerkt), am Morgen aber sei sie ganz lahm auf den Füssen gewesen und von einer Wand zu andern gefallen. Weil nun das Moysi-Agneslins Tochter Anna vorher bei ihren Nachbarn und nächsten Freunden im Verdacht der Hexerei war und der Zeuge sie wegen des der Sau begegneten Unfalls gleichfalls in Argwohn hatte, sei sein Weib zu ihr gegangen und habe sie 3mal um Gottes willen gebeten, der Sau wieder zu helfen. Das sei zwar geschehen, aber obwohl die Sau noch ziemlich zulegte (= zunahm), sei sie nie mehr recht gerad auf den Füssen worden, sondern immer krumm geblieben, bis er sie metzgen liess. Die Füss hab er dann weggeworfen.
7. Zeug.
Friedrich Schreckh, Klobenmacher, bekundet, vor ungefähr 7 Jahren, als er von seiner Wanderschaft aus Strassburg ganz frisch und gesund hierher gekommen, haben er und Ludwig Dieringers Sohn Michel um die Pflegtochter des Schützenjerg selig zu gleicher Zeit gebuhlt. Als nun des jungen Dieringers Ahna (= Grossmutter), das Moysi-Agneslin, erfahren hab, dass des Schützen Pflegtochter eine bessere Affection zu ihm, dem Zeugen hatte, hab sie das missgönnt. Sie habe ihm etliche Äpfel gegeben und gesagt, er solle sie seiner Mutter bringen. Das habe er auch getan. Und obwohl er von den Äpfeln nichts gegessen, so sei er doch seines Bedünkens beim Empfang der Äpfel von dem Moysi-Agneslin angehaucht worden, dass er in eine solche Krankheit fiel, dass er jämmerlich schreien musste und ganz von seiner Vernunft kam und kein Doctor oder Arzt helfen konnte, sondern er von da an bisher immer grossen Schmerz und Leibweh ausstand, auch schliesslich den Wehtag bekam, dass er gleichsam vor Feuer und Wasser nicht sicher sei. Er habe das Moysi-Agneslin dessen beschuldigt. Sie aber habe niemals das zu ahnden oder ihn zu verklagen begehrt, sondern es bis dato auf sich sitzen lassen. Daher sei der Argwohn bei ihm desto stärker, dass sie die Krankheit ihm zugefügt habe.
8. Zeug.
Marx Maurer, Knapp, zeigt an, um Lichtmess 1632, als er sich verheiratete, sei er in des Kuppingers Haus gekommen. Von dieser Zeit an habe weder er noch sein Weib noch andere, die in dem Haus wohnten, etwas gespürt, dass ein Geist oder Teufelsgespenst sich darin ereigte (= eräugte, zeigte) bis ungefähr um Johannis Baptistae (= 24. Juni) des gleichen Jahrs, als er seinen Lehrjungen annahm. Da habe etliche Nächt nacheinander sich etwas bei diesem vernehmen lassen und ihn nicht nur gedrückt, dass er nicht gleich reden oder schreien konnte, sondern auch sonst im Haus gepoltert und getappt, wie ein Ross oder Kuh, so dass er, der Zeug, etlichemal aufgestanden sei und solches vertrieben habe, dass es schliesslich nicht mehr kam. Er hab zwar niemand bezichtigen können. Aber weil des Moysi-Agneslins Tochter Anna einmal sein Weib gefragt hab, ob der Teufel noch in ihr Haus komme, habe sie ihr zur Antwort gegeben, sie wisse nicht. ob's der Teufel oder sein Anhang sei, sie wolle nicht mehr in dem Haus bleiben, sondern ausziehen. Die Anna habe gesagt, sie solle nur fleissig beten, es geschehe ihr nichts, es sei nur ein Zusatz (= eine Verhexung?). Sie möge hinziehen, wohin sie wolle, so folge es ihr nach. So habe er einen starken Argwohn auf die Anna. Nachher hab ihre Mutter ihn gefragt, ob es ihm noch so begegne und wo seine Kammer sei.
9. Zeug.
Albrecht Buel bekundet, dass des Moysi Agneslin und ihre Töchter bei jedermann in starkem Verdacht der Hexerei stehen. Für seine Person hab er von dem Getümmel nichts gehört, sondern es nur von seinem Hauswirt erfahren. Die Tochter Anna des Moysi-Agneslins habe sich gegen sein Weib vernehmen lassen, es geschehe ihr und ihrem Mann nichts; denn sie beten fleissig, sie sollen nur im Haus sitzen bleiben.
10. Zeug.
Conrad Missel hat ausgesagt, vor ungefähr 3 Jahren, als er seine Behausung droben beim Kloster verkauft habe, sei er in die Behausung des Jerg Wezel herabgezogen. An einem Morgen früh habe er ins Feld zu gehen vorgehabt und zuvor ein zweieimeriges Fass in den Keller tun wollen. Er hab begehrt, sein Weib solle aufstehen und ihm helfen, das Fass hinab zu tun. Sie sei aber nicht so bald gekommen. Deshalb hab er versucht es allein hinabzutun. Als das das Moysi-Agneslin sah, sei sie alsbald daher geloffen und habe ihm nicht allein mit den Händen auf beide Achseln geschlagen, sondern auch einen stattlichen Leviten gelesen, dass er sein Haus verkaufte und jetzt mit dem Fass und anderem so üble Zeit haben müsse. Dann sei sie wieder weggeloffen. Damals sei ihm gleich nichts Gutes eingefallen, weil er gewusst habe, dass sie vor 23 Jahren, als man etliche Unholden verbrannte, in starkem Bezig (= Beschuldigung) der Hexerei standen. Über dieses Schlagen sei auch Wezel übel erschrocken und habe ihn bemitleidet. Er habe gefürchtet, dadurch einen Schaden am Leib zu bekommen, wie denn auch bald hernach ihm die Achseln wehzutun begannen, der Schmerz von Tag zu Tag zunahm und schliesslich so gross wurde, dass er schier nicht mehr liegen konnte, sondern oft eine ganze Nacht vor dem Ofen sitzen musste. Er habe verschiedene Ärzte gebraucht, bis ihm zuletzt ein wenig geholfen wurde, dass sich der Schmerz legte und er die Arme wieder etwas gebrauchen konnte. Aber er empfinde solches noch auf diesen Tag. Denn er getraue sich nicht, seinen Weingart selbst zu bauen, sondern er müsse es verleihen. Bezüglich dieses Schadens habe er die Mosis-Agnes im Verdacht.
11. Zeug.
Georg Kuehn bezeugt, er habe von 20 Jahren her, solang Ludwig Bidermann sein Nachbar war, ein Gespenst im Haus gespürt, welches etliche Male im Jahr als ein 4füssiges Tier sich habe hören lassen und in seine Kammer gekommen sei. Er habe aber nicht gewusst, was es war, weil er zuvor in 1 1/2 Jahren, als er nach Absterben des Peter Eckher hineinkam, nie etwas merkte. So hab er auch weder auf Bidermanns Weib noch sonst jemand einen Argwohn gehabt, bis dem Weib des Becken Jacob Schäffer ein solcher Unfall (= Unglück) und Leibesschaden begegnete und der Argwohn auf Bidermanns Weib kam. Da habe er sich erinnert, dass vordem seinem 8jährigen Töchterlein desgleichen von bösen Leuten auch widerfahren war, dass es aussochen (= dahinsiechen) und schliesslich elend sterben müsste. Seine Kinder seien zwar vielfach in Bidermanns Haus gewandelt und haben von seinem Weib essende Sachen (= Esswaren) empfangen, aber er hab damals keinen Argwohn auf sie gehabt. Ob seinem Töchterlein solches von ihr widerfahren sei oder nicht, wisse er nicht. Bidermanns Weib habe in vergangener Zeit zu ihm gesagt, er solle gesagt haben, dass ihm ein Gespenst ins Haus gekommen sei. Darauf habe er gesagt, wenn sie es gewesen sei, so müsse sie es wissen. Darauf habe sie geantwortet, sie wollte, dass man alle dergleichen verbrenne.
12. Zeugin.
Maria, das Weib des Caspar Dieringer, hat ausgesagt, vor ungefähr 4 oder 5 Jahren sei sie mit Ludwig Dieringers Weib Elisabetha als ihrer nächsten Nachbarin uneins geworden, und obwohl sie, die Zeugin, sich keines Streichs von ihr befahrte (= befürchtete), habe diese unversehens mit einer Ofengabel von dem Küchenladen herüber geschlagen und sie auf die Hand getroffen, dass sie alsbald gross geschwollen sei. Sie habe geschlagen wie eine andere Unholdin und werde vielleicht die Gabel vorher gesalbt haben. Erst vor 3 Jahren habe die Mutter der Elisabetha, des Moysis Agneslin, einen Trunk gebracht. Darauf sei die Zeugin sehr krank geworden. Sie habe nun jene 3mal um Gottes willen gebeten, ihr zu helfen. Darauf sei sie ihr 3mal den Bauch hinab gefahren und hab gesagt: "Es ist Kaat (Kot) und vergaat (vergeht)." Darauf sei es zwar ein wenig besser worden, aber die Schmerzen haben nicht ganz nachgelassen, wie sie es noch bis auf diesen Tag spüre, wie es sie eben bei diesem Verhör wieder ankam (= überkam), so dass sie der Protokollierung nicht auswarten (d. h. das Ende der Protokollierung nicht abwarten) konnte.
13. Zeugin.
Margretha, Hausfrau des Barthlin Göbel, hat wie ihr Hauswirt und ausserdem ausgesagt, als ihre Sau angegriffen (= berührt) worden war und sie Argwohn auf Anna, Ludwig Bidermanns Weib, hatte, sei sie zu ihr hingegangen und habe sie 3mal um Gottes willen gebeten, ihrer Sau wieder zu helfen. Darauf habe die Anna gefragt, ob sie Hutzeln habe. Die Zeugin habe geantwortet: Nein. Darauf habe Anna selbst in ihrem Haus Hutzeln geholt und der Sau vorgeworfen. Diese aber hab sie nicht essen wollen. Darauf habe Anna die Sau beim Fuss genommen und gesagt, es sei dieser Sau kein Leidlin, sie sei nur von einem Wiesel gebissen und gestochen worden. Sobald Anna von ihr weggegangen war, sei die Sau im Stall gleich wieder herumgesprungen, die doch zuvor auf den Füssen ganz lahm gewesen sei. Aber das habe nur bis zum Sonntag hernach gewährt. Da sei es dieselbe wieder überkommen, und man hab sie schliesslich metzgen müssen. Weiter meldet die Zeugin, als sie neben der Anna stand und sie bat, der Sau zu helfen, sei deren Katz aus ihrem Haus herausgesprungen und gleich in den Saustall der Zeugin hineingeschloffen (= geschlüpft), als wenn sie hineingehörte. Als der Handel mit des Becken Weib sich zutrug, habe die Anna der Zeugin vorgeworfen, sie habe auch auf sie ausgegeben (= über sie ausgesagt), die Anna habe ihre Sau geritten. Die Zeugin habe geantwortet, nein, sie zeihe sie nichts. Wenn sie's getan hab, werde sie es wohl wissen. Darauf habe jene gesagt, wenn sie eine Unholdin sei, so müsse man sie mit ihr verbrennen.
14. Zeugin.
Anna, Weib des Jacob Strobel, bekundet, als ihre Hausfrau, das Weib des Becken Jacob Schäfer, den Flug (= Rotlauf, Gesichtsrose) hatte und zu Bett lag, habe die Zeugin, die damals auf der Gass bei der Würckherin sass, gesagt, sie wolle derselben etwas Essen machen. Da habe Anna, das Weib des Ludwig Bidermann, gesagt, nein, sie wolle ihr ein gebranntes Breilein machen. Des Becken Weib hab des Breilein dann nur halb gegessen, aber zum Teil wieder von sich gegeben und sei darauf sehr krank geworden, auch bald hernach mit einem Kind niedergekommen und habe bisher grossen Schmerz ausgestanden.
15. Zeugin.
Barbara, das Weib des Jerg Kuehn, hat wie ihr Mann ausgesagt und dabei weiter angedeutet, dass ihr 3 Kinder an den Ärbetlin (= Gichtern) gestorben, darunter ein einjähriger Knab, welchen die Zeugin frisch und gesund auf dem Arm trug, als ihr Anna, Ludwig Bidermanns Weib, auf der Gass begegnete und sagte: "Weidlich (= geschwind) trag dein Kind hinauf und leg's auf das Lotterbett! Wie sieht es so übel aus!" Als die Zeugin das Kind hinaufgetragen hatte, habe es gleich darauf ein Ärbetlin bekommen und sei des andern Tags gestorben. Sie hab zwar damals auf die Anna keinen Argwohn gehabt, weil sie aber wegen des Becken Weibs in in gross Geschrei gekommen sei, habe die Zeugin unterdessen dergleichen Gedanken sich auch gemacht.
16. Zeugin.
Agnes, Weib des Schuhmachers Johannes Müller, sagt aus, vor ungefähr 1/2 Jahr, als sie ein Knäblein geboren hatte, habe die vielerwähnte Anna dem Kind nach der Tauf, als man es von der Kirch wieder heimgebracht und auf den Tisch gelegt hatte, den Finger in den Mund gegeben. Es habe darauf nur 3 Wochen gelebt und während dieser Zeit nie recht saugen oder essen wollen. Ob aber die Anna demselben mit dem Finger etwas zugefügt habe oder nicht, das wisse sie nicht. Sie sei, als sie noch mit dem Kind ging, gefallen. Darauf sei sie bald niedergekommen, nach ihrer Rechnung 3 Wochen zu bald, wie der Augenschein zeugt, dass das Kind ganz bleich und nicht recht zeitig war.
17. Zeugin.
Sabina, Jacob Müllers Weib, sagt aus, Ludwig Bidermanns Weib hab etlichemal ihre Wiege entlehnt. Als nun die Zeugin vor 1 1/2 Jahren selbst ein Kind bekam und der Wiege bedürftig war, habe sie dieselbe von der Anna als ihrer Base verschiedene Male begehrt, aber es nicht zuwege bringen können, bis es schliesslich mit grossem Unwillen geschehen sei. Als sie nun das 7 Wochen alte Kind in die Wiege legte, habe es, das sonst frisch und gesund gewesen, von Tag zu Tag angefangen abzunehmen, dass es ganz elend wurde und, ehe es ein Jahr alt war, starb. Ebenso sei es ihr vorher mit einem andern Kind ergangen, das auch in der Wiege lag, die vorher die Anna gebraucht gehabt hatte. Es sei ebenfalls gestorben. Die Zeugin habe auf niemand einen Argwohn gehabt, bis das Geschrei mit des Becken Weib auf die Anna herauskam. Da habe sie sich auch dergleichen Gedanken gemacht, dass sie vielleicht auch ihren Kindern etwas zugefügt haben könnte. Dazu habe ihr desto mehr Ursach gegeben, dass die Anna, als die Zeugin bei ihrem Haus vorüberging, auf sie herausgespuckt habe, da sie dieselbe doch zuvor nichts bezichtigt gehabt. Weiter habe sie von dem Klobenmacher Schreckh vernommen, dass das Töchterlein von Eberhard Klaibers Witib im Haus des Moysi-Agneslin Milch gegessen und davon sehr krank geworden.
18. Zeugin.
Anna, Hausfrau des Leonhard Frickh sagt aus, als jüngst 2 Hexen von Ohmenhausen justificiert (= hingerichtet) wurden und die Zeugin vorher sie vom Turm hervorführen sah, sei sie nachher wieder ihrem Haus zu und durch den Marchtaler Hof gegangen. Sobald sie durch diesen Hof gegangen, habe sie gesehen, dass das Moysi-Agneslin hinter ihr war. Diese habe ihr auf die rechte Achsel geschlagen und gesagt, ob sie auch geguckt habe. Noch ehe sie heimkam, habe sie alsbald grossen Schmerz und Wüten an dem Arm empfunden, es auch gleich damals den Nachbarn geklagt, seither ein Namhaftes verarzneien müssen und sich dennoch des Schmerzes nicht ganz entledigt, wie sie auch bei dieser Aussage den Arm nicht zum Mund tun konnte und solches fürwies (= vorzeigte).
19. Zeugin.
Agnesa, Witib des Eberhard Klaiber, bekundet, am jüngstvergangenen Jacobi-Abend hab das Moysi-Agneslin ihr 6jähriges Töchterlein in ihr Haus hineingerufen, ihm eine kalte Milch gegeben und der Zeugin das damals gleich gesagt. Darüber sei die Zeugin unwillig gewesen, weil sie sonst nicht im Brauch gehabt, den Kindern gegen (= kurz vor) der Nacht kalte Milch zu geben. Ungefähr eine Stunde nachher hab das Kind die Milch wieder von sich gegeben und zu husten angefangen und hernach in 4 Wochen keine Speis bei sich behalten können, bis ihm der Pfarrer von Wannweil etwas verordnete, dass es die Speis bei sich behalten habe. Unterdessen aber hab es von Tag zu Tag am Leib sehr abgenommen und immer über Kopf und Bauch geklagt. Es sei sonst vorher ein frisches, gesundes Mädlin gewesen.
20. Zeuge.
Enderis Weiss bekundet, um vergangene Fassnacht sei sein 12jähriges Töchterlein im Haus des Bruders seines Vaters, Jacob Weiss, bei der Stube gewesen. Damals sei die verhaftete Anna, Ludwig Bidermanns Hausfrau, auch dort gewesen und habe dem Mädchen Birnenschnitz und Brot gegeben. Das Mädchen habe das gegessen und sich darauf übel befunden, auch sobald es heimkam, aufs Lotterbett gelegt und gebrannt wie ein Feuer, da ihm doch zuvor nichts gewesen sei. 8 Tage hernach sei das Mädlin auf der Gass umgefallen und zuerst das Wesen an ihm ausgebrochen und habe bis dato so gedauert. Es sei gleichsam (= gewissermassen) eine Krankheit, wie das Weib des Becken Jacob Schäffer an sich habe. Es sei nicht mehr recht bei seiner Vernunft, sondern gelsch (= unheimlich, närrisch) und beklage sich über Kopf und Herz.
21. Zeug.
Schuhmacher Jerg Stirmb bekundet, er hab einen ungefähr 12 Jahr alten Knaben, welcher vordem das Abnehmen an einem Arm bekommen habe. Dem habe das Moysi-Agneslin wieder geholfen und von der Zeit an Kundschaft zu ihm bekommen (= sei seine Kundin geworden), dass er ihr und dem ganzen Hausgesind bis dato die Schuhe gemacht habe. Sie sei auch oft in sein Haus gekommen und habe Obst und Schnitze gebracht, die nicht allein er, sondern auch seine Hausfrau und Kinder gegessen haben. Sie seien auch in ihr Haus gekommen. Vor ungefähr 1/4 Jahr sei sein Kind, ein Mädlin, über 2 Jahr alt, in eine Krankheit gefallen. Ob jene dem Kind nahe kam, wisse er nicht. Doch er hab von einem Mann zu Rommelsbach, der das Kind zu kurieren unternahm, vernommen, dass es von bösen Leuten im Köpflein angegriffen worden sei.
1633 September 11
Schuhmacher Hans Herenmann hat vor dem Rat bekundet, heut vor 14 Tagen, als das Moysi-Agneslin mit Anna, dem Weib des Schlossers Leonhard Frickh, auf das Rathaus kam, habe das Moysi-Agneslin dem Zeugen auf die Achsel geklopft und ihre Unschuld gleichsam mit ihm bescheinen (= durch ihn bescheinigen lassen) wollen sagend, ob nicht er vielmals von ihr gegessen und getrunken habe, ob ihm jemals etwas Böses begegnet sei. Das habe er nicht in Abred stellen können, sondern bekennen müssen, dass er nie etwas geargwöhnt habe. Aber als sie ihm vor 14 Tagen auf die Achsel gegriffen, hab er in dem Arm grossen Schmerz empfunden, sei auch deswegen zu Johannes Eiselauer gegangen und habe ihn gefragt, was es für ein Schaden sei und woher der kommen könne. Dieser habe gesagt, es sei nichts anderes als ein böser Angriff. Daher könne er, der Zeug, niemand als dem Moysi-Agneslin die Schuld zumessen, weil er von niemand anderem als von ihr berührt worden sei.
Ulrich Roth, Wächter, bekundet, die verhaftete Anna habe unlängst, als sie das erstemal torquiert (= gefoltert) wurde, von ihm begehrt, er solle ihr ein altes Schürzlein und Büeblin (= Wams, Jacke) in ihrer Behausung abholen, sie wolle dafür den Pelz und das neue Schürzlein heimschicken, denn sie müsse doch sterben. Ihr Mann, Ludwig Bidermann, und dessen Bruder Hans Bidermann habe zu ihm gesagt, er solle der Verhafteten sagen, sie solle standhaft sein, nichts bekennen und bei den Worten bleiben, wie sie mit ihm geredet hab. In der ersten Woch, als sie verhaftet war, sei bei Nacht etwas über die Bühne gerumpelt und habe seltsam geschrien wie ein Weckvogel (= Käuzchen). Es sei aber kein Weckvogel gewesen. Nachts sei ihm auch etlichemal das Stüblein aufgestossen worden. Wer das getan, wisse er nicht.
1633 Oktober 2, Mittwoch
Gütliches Geständnis der Agnesa, Witib des Ulrich Lampparter.
Margaretha, Weib des Becken Jacob Schäffer, bekundet, vor ungefähr 14 Wochen, 3 Tag vor ihrem Kindbett, als sie sich befahrte (= befüchtete, sie könnte den Flug oder das Rotlaufen (= Gesichtsrose) bekommen, habe sie deswegen sich ins Bett gelegt. Des Moysi Agneslins Tochter Anna, Hausfrau des Ludwig Bidermann, sei zu ihr unerfordert über das Bett gekommen. Sie sei dann wieder weggegangen, habe ein gebranntes Breilein gemacht und ihr, der Zeugin, wider ihren Willen gebracht. Sie habe es nicht gar (= ganz) gegessen, sondern mehrenteils wieder von sich geben müssen. Darauf sei ihr alsbald so weh geworden, dass sie meinte, das Hirn werde ihr überschiessen. Sie habe auch ein grosses Reissen in allen Gliedern bekommen, dass sie weder gehen noch stehen und ihrer Haushaltung leider nicht mehr der Gebühr nach vorstehen könne. Die Anna habe, weil sie erfuhr, dass die Zeugin sie wegen des zugefügten Schadens bezichtige, gegen andere Leute verlauten lassen, wenn sie aus dem Kindbett gehe, wolle sie der Zeugin die Augen herausreissen. Sie habe aber bisher die Zeugin vielmehr geflohen. Als sie am Samstag hernach des Kindes niedergekommen sei, sei gleich andern Tags eine Katz auf ihr Bett gekommen. Sie habe diese hinabgeschlenkt (= hinabgeschleudert). Weil sie sich übel fürchtete, habe sie dieselbe Nacht in ihrer Hausfrau Kammer gelegen. Aber es sei ihr immer gewesen, als wenn die Anna vor ihrem Gesicht herumschwebe. Sie habe damals und bis dato grossen Schmerz empfunden, dass sie jämmerlich habe schreien müssen, und habe bisher keine gute Stund gehabt.
2. Zeug.
Beck Jacob Schäffer bestätigt die Aussage seiner Hausfrau.
3. Zeug.
Jerg Hertwickh im Spital zeigt an, vor ungefähr 15 oder 16 Jahren habe er ein Läuferschwein auf dem Säumarkt hier gekauft, welches sein Weib heimtragen, das Moysi-Agneslin aber ihr nicht lassen wollte, sondern es in des Zeugen Haus trug. Hernach habe die Sau an beiden Füssen, an denen das Moysi-Agneslin sie gehalten habe, 2 Löcher bekommen. Die Sau sei auf der Gass gesprungen und umgepurzelt, dass er schliesslich veranlasst wurde, sie dem Meister (= Abdecker) zu geben. Dann sei er dem Moysi-Agneslin vor das Haus gelaufen und habe sie öffentlich geziehen, sie hab seine Sau geritten. Deswegen sei er auch gestraft worden.
Die 4. Zeugin.
Catharina Rößer von Rommelsbach, bei dem Weissgerber Jacob jung Kurz im Dienst, bekundet, 8 Tag vor dem vergangenen Donnerstag haben Ludwig Dieringer und seine beiden Söhne ihrem, der Zeugin, Meister gemäht. Sie habe 1 1/2 Mass Wein in Dieringers Haus getragen. Dessen Weib Elisabetha habe ihr Birnen gegeben. Davon habe sie etliche gegessen, die andern heimgenommen und andern Tags vollends gegessen. An der letzten Birne habe sie gesehen, dass sie in der Mitte etwas schwarz war und aussah, als wenn sie etwas faul sei. Deswegen habe sie solches mit dem Finger zum Teil herausgegrübelt (= herausgebohrt) und die Birne gegessen. Alsbald sei ihr so weh geworden, dass sie nicht anders meinte, als der Leib werde ihr zerspringen. Das habe den ganzen Tag bis nachts 11 Uhr gewährt, dass sie Händ und Füss nicht mehr regen konnte und meinte, sie werde ganz lahm werden. Als sie sich aber übergeben hatte, habe es sich wieder etwas gebessert. Aber sie empfinde solches noch auf den heutigen Tag und nehme am Leib sehr ab. Denn es fahre ihr in den Gliedern hin und her, steche sie bisweilen in der Seite und besonders in dem einen Schenkel wüte es. Des andern Tags sei die Elisabetha zu ihr am Brunnen gekommen und habe gesagt, die Zeugin habe sie im Verdacht, als habe sie ihr in den Birnen etwas zu essen gegeben. Hernach habe die Elisabetha zu ihrem, der Zeugin, Meister gesagt, ob man sie deswegen gleich so verschreien musste. Es sei genug daran gewesen, dass die Zeugin solches der Zunftmeisterin gesagt habe und sich dabei habe vernehmen lassen, wenn sie unhold (= eine Hexe) wäre, so wollte sie die Zeugin zu Tode reiten, ehe sie aus der Stube hinausginge.
5. Zeugin.
Maria, das Weib des Matthes Zeyb, sagt, vor ungefähr 3 Wochen hab sie ihrem Mann die Suppe bringen wollen. Als sie nun diese in einem Kretten (= Korb) auf dem Kopf trug und neben des Moysi-Agneslins Haus kam, sei ihr nicht anders gewesen, als wenn sie jemand an dem Kretten ziehen täte und ihr ihn mit Gewalt herunterziehen wollte. Sie habe ihn nicht halten können, sondern fallen lassen müssen. Sie habe gemeint, es sei von einer Hexe geschehen, aber niemand beschuldigt.
6. Zeug.
Barthlin Göbel sagt aus, am vergangenen Karfreitag nachts zwischen 12 und 1 Uhr habe seine Sau angefangen zu schreien, als wenn man sie stechen wollte. Darauf hab er ein Licht angezündet und sei in den Stall hinabgegangen. Da hab er dann gesehen, dass die Kuh ganz furchtsam an der Wand stand und dem Saustall zu sah. Er habe zwar damals bei der Sau nichts verspürt (= bemerkt), am Morgen aber sei sie ganz lahm auf den Füssen gewesen und von einer Wand zu andern gefallen. Weil nun das Moysi-Agneslins Tochter Anna vorher bei ihren Nachbarn und nächsten Freunden im Verdacht der Hexerei war und der Zeuge sie wegen des der Sau begegneten Unfalls gleichfalls in Argwohn hatte, sei sein Weib zu ihr gegangen und habe sie 3mal um Gottes willen gebeten, der Sau wieder zu helfen. Das sei zwar geschehen, aber obwohl die Sau noch ziemlich zulegte (= zunahm), sei sie nie mehr recht gerad auf den Füssen worden, sondern immer krumm geblieben, bis er sie metzgen liess. Die Füss hab er dann weggeworfen.
7. Zeug.
Friedrich Schreckh, Klobenmacher, bekundet, vor ungefähr 7 Jahren, als er von seiner Wanderschaft aus Strassburg ganz frisch und gesund hierher gekommen, haben er und Ludwig Dieringers Sohn Michel um die Pflegtochter des Schützenjerg selig zu gleicher Zeit gebuhlt. Als nun des jungen Dieringers Ahna (= Grossmutter), das Moysi-Agneslin, erfahren hab, dass des Schützen Pflegtochter eine bessere Affection zu ihm, dem Zeugen hatte, hab sie das missgönnt. Sie habe ihm etliche Äpfel gegeben und gesagt, er solle sie seiner Mutter bringen. Das habe er auch getan. Und obwohl er von den Äpfeln nichts gegessen, so sei er doch seines Bedünkens beim Empfang der Äpfel von dem Moysi-Agneslin angehaucht worden, dass er in eine solche Krankheit fiel, dass er jämmerlich schreien musste und ganz von seiner Vernunft kam und kein Doctor oder Arzt helfen konnte, sondern er von da an bisher immer grossen Schmerz und Leibweh ausstand, auch schliesslich den Wehtag bekam, dass er gleichsam vor Feuer und Wasser nicht sicher sei. Er habe das Moysi-Agneslin dessen beschuldigt. Sie aber habe niemals das zu ahnden oder ihn zu verklagen begehrt, sondern es bis dato auf sich sitzen lassen. Daher sei der Argwohn bei ihm desto stärker, dass sie die Krankheit ihm zugefügt habe.
8. Zeug.
Marx Maurer, Knapp, zeigt an, um Lichtmess 1632, als er sich verheiratete, sei er in des Kuppingers Haus gekommen. Von dieser Zeit an habe weder er noch sein Weib noch andere, die in dem Haus wohnten, etwas gespürt, dass ein Geist oder Teufelsgespenst sich darin ereigte (= eräugte, zeigte) bis ungefähr um Johannis Baptistae (= 24. Juni) des gleichen Jahrs, als er seinen Lehrjungen annahm. Da habe etliche Nächt nacheinander sich etwas bei diesem vernehmen lassen und ihn nicht nur gedrückt, dass er nicht gleich reden oder schreien konnte, sondern auch sonst im Haus gepoltert und getappt, wie ein Ross oder Kuh, so dass er, der Zeug, etlichemal aufgestanden sei und solches vertrieben habe, dass es schliesslich nicht mehr kam. Er hab zwar niemand bezichtigen können. Aber weil des Moysi-Agneslins Tochter Anna einmal sein Weib gefragt hab, ob der Teufel noch in ihr Haus komme, habe sie ihr zur Antwort gegeben, sie wisse nicht. ob's der Teufel oder sein Anhang sei, sie wolle nicht mehr in dem Haus bleiben, sondern ausziehen. Die Anna habe gesagt, sie solle nur fleissig beten, es geschehe ihr nichts, es sei nur ein Zusatz (= eine Verhexung?). Sie möge hinziehen, wohin sie wolle, so folge es ihr nach. So habe er einen starken Argwohn auf die Anna. Nachher hab ihre Mutter ihn gefragt, ob es ihm noch so begegne und wo seine Kammer sei.
9. Zeug.
Albrecht Buel bekundet, dass des Moysi Agneslin und ihre Töchter bei jedermann in starkem Verdacht der Hexerei stehen. Für seine Person hab er von dem Getümmel nichts gehört, sondern es nur von seinem Hauswirt erfahren. Die Tochter Anna des Moysi-Agneslins habe sich gegen sein Weib vernehmen lassen, es geschehe ihr und ihrem Mann nichts; denn sie beten fleissig, sie sollen nur im Haus sitzen bleiben.
10. Zeug.
Conrad Missel hat ausgesagt, vor ungefähr 3 Jahren, als er seine Behausung droben beim Kloster verkauft habe, sei er in die Behausung des Jerg Wezel herabgezogen. An einem Morgen früh habe er ins Feld zu gehen vorgehabt und zuvor ein zweieimeriges Fass in den Keller tun wollen. Er hab begehrt, sein Weib solle aufstehen und ihm helfen, das Fass hinab zu tun. Sie sei aber nicht so bald gekommen. Deshalb hab er versucht es allein hinabzutun. Als das das Moysi-Agneslin sah, sei sie alsbald daher geloffen und habe ihm nicht allein mit den Händen auf beide Achseln geschlagen, sondern auch einen stattlichen Leviten gelesen, dass er sein Haus verkaufte und jetzt mit dem Fass und anderem so üble Zeit haben müsse. Dann sei sie wieder weggeloffen. Damals sei ihm gleich nichts Gutes eingefallen, weil er gewusst habe, dass sie vor 23 Jahren, als man etliche Unholden verbrannte, in starkem Bezig (= Beschuldigung) der Hexerei standen. Über dieses Schlagen sei auch Wezel übel erschrocken und habe ihn bemitleidet. Er habe gefürchtet, dadurch einen Schaden am Leib zu bekommen, wie denn auch bald hernach ihm die Achseln wehzutun begannen, der Schmerz von Tag zu Tag zunahm und schliesslich so gross wurde, dass er schier nicht mehr liegen konnte, sondern oft eine ganze Nacht vor dem Ofen sitzen musste. Er habe verschiedene Ärzte gebraucht, bis ihm zuletzt ein wenig geholfen wurde, dass sich der Schmerz legte und er die Arme wieder etwas gebrauchen konnte. Aber er empfinde solches noch auf diesen Tag. Denn er getraue sich nicht, seinen Weingart selbst zu bauen, sondern er müsse es verleihen. Bezüglich dieses Schadens habe er die Mosis-Agnes im Verdacht.
11. Zeug.
Georg Kuehn bezeugt, er habe von 20 Jahren her, solang Ludwig Bidermann sein Nachbar war, ein Gespenst im Haus gespürt, welches etliche Male im Jahr als ein 4füssiges Tier sich habe hören lassen und in seine Kammer gekommen sei. Er habe aber nicht gewusst, was es war, weil er zuvor in 1 1/2 Jahren, als er nach Absterben des Peter Eckher hineinkam, nie etwas merkte. So hab er auch weder auf Bidermanns Weib noch sonst jemand einen Argwohn gehabt, bis dem Weib des Becken Jacob Schäffer ein solcher Unfall (= Unglück) und Leibesschaden begegnete und der Argwohn auf Bidermanns Weib kam. Da habe er sich erinnert, dass vordem seinem 8jährigen Töchterlein desgleichen von bösen Leuten auch widerfahren war, dass es aussochen (= dahinsiechen) und schliesslich elend sterben müsste. Seine Kinder seien zwar vielfach in Bidermanns Haus gewandelt und haben von seinem Weib essende Sachen (= Esswaren) empfangen, aber er hab damals keinen Argwohn auf sie gehabt. Ob seinem Töchterlein solches von ihr widerfahren sei oder nicht, wisse er nicht. Bidermanns Weib habe in vergangener Zeit zu ihm gesagt, er solle gesagt haben, dass ihm ein Gespenst ins Haus gekommen sei. Darauf habe er gesagt, wenn sie es gewesen sei, so müsse sie es wissen. Darauf habe sie geantwortet, sie wollte, dass man alle dergleichen verbrenne.
12. Zeugin.
Maria, das Weib des Caspar Dieringer, hat ausgesagt, vor ungefähr 4 oder 5 Jahren sei sie mit Ludwig Dieringers Weib Elisabetha als ihrer nächsten Nachbarin uneins geworden, und obwohl sie, die Zeugin, sich keines Streichs von ihr befahrte (= befürchtete), habe diese unversehens mit einer Ofengabel von dem Küchenladen herüber geschlagen und sie auf die Hand getroffen, dass sie alsbald gross geschwollen sei. Sie habe geschlagen wie eine andere Unholdin und werde vielleicht die Gabel vorher gesalbt haben. Erst vor 3 Jahren habe die Mutter der Elisabetha, des Moysis Agneslin, einen Trunk gebracht. Darauf sei die Zeugin sehr krank geworden. Sie habe nun jene 3mal um Gottes willen gebeten, ihr zu helfen. Darauf sei sie ihr 3mal den Bauch hinab gefahren und hab gesagt: "Es ist Kaat (Kot) und vergaat (vergeht)." Darauf sei es zwar ein wenig besser worden, aber die Schmerzen haben nicht ganz nachgelassen, wie sie es noch bis auf diesen Tag spüre, wie es sie eben bei diesem Verhör wieder ankam (= überkam), so dass sie der Protokollierung nicht auswarten (d. h. das Ende der Protokollierung nicht abwarten) konnte.
13. Zeugin.
Margretha, Hausfrau des Barthlin Göbel, hat wie ihr Hauswirt und ausserdem ausgesagt, als ihre Sau angegriffen (= berührt) worden war und sie Argwohn auf Anna, Ludwig Bidermanns Weib, hatte, sei sie zu ihr hingegangen und habe sie 3mal um Gottes willen gebeten, ihrer Sau wieder zu helfen. Darauf habe die Anna gefragt, ob sie Hutzeln habe. Die Zeugin habe geantwortet: Nein. Darauf habe Anna selbst in ihrem Haus Hutzeln geholt und der Sau vorgeworfen. Diese aber hab sie nicht essen wollen. Darauf habe Anna die Sau beim Fuss genommen und gesagt, es sei dieser Sau kein Leidlin, sie sei nur von einem Wiesel gebissen und gestochen worden. Sobald Anna von ihr weggegangen war, sei die Sau im Stall gleich wieder herumgesprungen, die doch zuvor auf den Füssen ganz lahm gewesen sei. Aber das habe nur bis zum Sonntag hernach gewährt. Da sei es dieselbe wieder überkommen, und man hab sie schliesslich metzgen müssen. Weiter meldet die Zeugin, als sie neben der Anna stand und sie bat, der Sau zu helfen, sei deren Katz aus ihrem Haus herausgesprungen und gleich in den Saustall der Zeugin hineingeschloffen (= geschlüpft), als wenn sie hineingehörte. Als der Handel mit des Becken Weib sich zutrug, habe die Anna der Zeugin vorgeworfen, sie habe auch auf sie ausgegeben (= über sie ausgesagt), die Anna habe ihre Sau geritten. Die Zeugin habe geantwortet, nein, sie zeihe sie nichts. Wenn sie's getan hab, werde sie es wohl wissen. Darauf habe jene gesagt, wenn sie eine Unholdin sei, so müsse man sie mit ihr verbrennen.
14. Zeugin.
Anna, Weib des Jacob Strobel, bekundet, als ihre Hausfrau, das Weib des Becken Jacob Schäfer, den Flug (= Rotlauf, Gesichtsrose) hatte und zu Bett lag, habe die Zeugin, die damals auf der Gass bei der Würckherin sass, gesagt, sie wolle derselben etwas Essen machen. Da habe Anna, das Weib des Ludwig Bidermann, gesagt, nein, sie wolle ihr ein gebranntes Breilein machen. Des Becken Weib hab des Breilein dann nur halb gegessen, aber zum Teil wieder von sich gegeben und sei darauf sehr krank geworden, auch bald hernach mit einem Kind niedergekommen und habe bisher grossen Schmerz ausgestanden.
15. Zeugin.
Barbara, das Weib des Jerg Kuehn, hat wie ihr Mann ausgesagt und dabei weiter angedeutet, dass ihr 3 Kinder an den Ärbetlin (= Gichtern) gestorben, darunter ein einjähriger Knab, welchen die Zeugin frisch und gesund auf dem Arm trug, als ihr Anna, Ludwig Bidermanns Weib, auf der Gass begegnete und sagte: "Weidlich (= geschwind) trag dein Kind hinauf und leg's auf das Lotterbett! Wie sieht es so übel aus!" Als die Zeugin das Kind hinaufgetragen hatte, habe es gleich darauf ein Ärbetlin bekommen und sei des andern Tags gestorben. Sie hab zwar damals auf die Anna keinen Argwohn gehabt, weil sie aber wegen des Becken Weibs in in gross Geschrei gekommen sei, habe die Zeugin unterdessen dergleichen Gedanken sich auch gemacht.
16. Zeugin.
Agnes, Weib des Schuhmachers Johannes Müller, sagt aus, vor ungefähr 1/2 Jahr, als sie ein Knäblein geboren hatte, habe die vielerwähnte Anna dem Kind nach der Tauf, als man es von der Kirch wieder heimgebracht und auf den Tisch gelegt hatte, den Finger in den Mund gegeben. Es habe darauf nur 3 Wochen gelebt und während dieser Zeit nie recht saugen oder essen wollen. Ob aber die Anna demselben mit dem Finger etwas zugefügt habe oder nicht, das wisse sie nicht. Sie sei, als sie noch mit dem Kind ging, gefallen. Darauf sei sie bald niedergekommen, nach ihrer Rechnung 3 Wochen zu bald, wie der Augenschein zeugt, dass das Kind ganz bleich und nicht recht zeitig war.
17. Zeugin.
Sabina, Jacob Müllers Weib, sagt aus, Ludwig Bidermanns Weib hab etlichemal ihre Wiege entlehnt. Als nun die Zeugin vor 1 1/2 Jahren selbst ein Kind bekam und der Wiege bedürftig war, habe sie dieselbe von der Anna als ihrer Base verschiedene Male begehrt, aber es nicht zuwege bringen können, bis es schliesslich mit grossem Unwillen geschehen sei. Als sie nun das 7 Wochen alte Kind in die Wiege legte, habe es, das sonst frisch und gesund gewesen, von Tag zu Tag angefangen abzunehmen, dass es ganz elend wurde und, ehe es ein Jahr alt war, starb. Ebenso sei es ihr vorher mit einem andern Kind ergangen, das auch in der Wiege lag, die vorher die Anna gebraucht gehabt hatte. Es sei ebenfalls gestorben. Die Zeugin habe auf niemand einen Argwohn gehabt, bis das Geschrei mit des Becken Weib auf die Anna herauskam. Da habe sie sich auch dergleichen Gedanken gemacht, dass sie vielleicht auch ihren Kindern etwas zugefügt haben könnte. Dazu habe ihr desto mehr Ursach gegeben, dass die Anna, als die Zeugin bei ihrem Haus vorüberging, auf sie herausgespuckt habe, da sie dieselbe doch zuvor nichts bezichtigt gehabt. Weiter habe sie von dem Klobenmacher Schreckh vernommen, dass das Töchterlein von Eberhard Klaibers Witib im Haus des Moysi-Agneslin Milch gegessen und davon sehr krank geworden.
18. Zeugin.
Anna, Hausfrau des Leonhard Frickh sagt aus, als jüngst 2 Hexen von Ohmenhausen justificiert (= hingerichtet) wurden und die Zeugin vorher sie vom Turm hervorführen sah, sei sie nachher wieder ihrem Haus zu und durch den Marchtaler Hof gegangen. Sobald sie durch diesen Hof gegangen, habe sie gesehen, dass das Moysi-Agneslin hinter ihr war. Diese habe ihr auf die rechte Achsel geschlagen und gesagt, ob sie auch geguckt habe. Noch ehe sie heimkam, habe sie alsbald grossen Schmerz und Wüten an dem Arm empfunden, es auch gleich damals den Nachbarn geklagt, seither ein Namhaftes verarzneien müssen und sich dennoch des Schmerzes nicht ganz entledigt, wie sie auch bei dieser Aussage den Arm nicht zum Mund tun konnte und solches fürwies (= vorzeigte).
19. Zeugin.
Agnesa, Witib des Eberhard Klaiber, bekundet, am jüngstvergangenen Jacobi-Abend hab das Moysi-Agneslin ihr 6jähriges Töchterlein in ihr Haus hineingerufen, ihm eine kalte Milch gegeben und der Zeugin das damals gleich gesagt. Darüber sei die Zeugin unwillig gewesen, weil sie sonst nicht im Brauch gehabt, den Kindern gegen (= kurz vor) der Nacht kalte Milch zu geben. Ungefähr eine Stunde nachher hab das Kind die Milch wieder von sich gegeben und zu husten angefangen und hernach in 4 Wochen keine Speis bei sich behalten können, bis ihm der Pfarrer von Wannweil etwas verordnete, dass es die Speis bei sich behalten habe. Unterdessen aber hab es von Tag zu Tag am Leib sehr abgenommen und immer über Kopf und Bauch geklagt. Es sei sonst vorher ein frisches, gesundes Mädlin gewesen.
20. Zeuge.
Enderis Weiss bekundet, um vergangene Fassnacht sei sein 12jähriges Töchterlein im Haus des Bruders seines Vaters, Jacob Weiss, bei der Stube gewesen. Damals sei die verhaftete Anna, Ludwig Bidermanns Hausfrau, auch dort gewesen und habe dem Mädchen Birnenschnitz und Brot gegeben. Das Mädchen habe das gegessen und sich darauf übel befunden, auch sobald es heimkam, aufs Lotterbett gelegt und gebrannt wie ein Feuer, da ihm doch zuvor nichts gewesen sei. 8 Tage hernach sei das Mädlin auf der Gass umgefallen und zuerst das Wesen an ihm ausgebrochen und habe bis dato so gedauert. Es sei gleichsam (= gewissermassen) eine Krankheit, wie das Weib des Becken Jacob Schäffer an sich habe. Es sei nicht mehr recht bei seiner Vernunft, sondern gelsch (= unheimlich, närrisch) und beklage sich über Kopf und Herz.
21. Zeug.
Schuhmacher Jerg Stirmb bekundet, er hab einen ungefähr 12 Jahr alten Knaben, welcher vordem das Abnehmen an einem Arm bekommen habe. Dem habe das Moysi-Agneslin wieder geholfen und von der Zeit an Kundschaft zu ihm bekommen (= sei seine Kundin geworden), dass er ihr und dem ganzen Hausgesind bis dato die Schuhe gemacht habe. Sie sei auch oft in sein Haus gekommen und habe Obst und Schnitze gebracht, die nicht allein er, sondern auch seine Hausfrau und Kinder gegessen haben. Sie seien auch in ihr Haus gekommen. Vor ungefähr 1/4 Jahr sei sein Kind, ein Mädlin, über 2 Jahr alt, in eine Krankheit gefallen. Ob jene dem Kind nahe kam, wisse er nicht. Doch er hab von einem Mann zu Rommelsbach, der das Kind zu kurieren unternahm, vernommen, dass es von bösen Leuten im Köpflein angegriffen worden sei.
1633 September 11
Schuhmacher Hans Herenmann hat vor dem Rat bekundet, heut vor 14 Tagen, als das Moysi-Agneslin mit Anna, dem Weib des Schlossers Leonhard Frickh, auf das Rathaus kam, habe das Moysi-Agneslin dem Zeugen auf die Achsel geklopft und ihre Unschuld gleichsam mit ihm bescheinen (= durch ihn bescheinigen lassen) wollen sagend, ob nicht er vielmals von ihr gegessen und getrunken habe, ob ihm jemals etwas Böses begegnet sei. Das habe er nicht in Abred stellen können, sondern bekennen müssen, dass er nie etwas geargwöhnt habe. Aber als sie ihm vor 14 Tagen auf die Achsel gegriffen, hab er in dem Arm grossen Schmerz empfunden, sei auch deswegen zu Johannes Eiselauer gegangen und habe ihn gefragt, was es für ein Schaden sei und woher der kommen könne. Dieser habe gesagt, es sei nichts anderes als ein böser Angriff. Daher könne er, der Zeug, niemand als dem Moysi-Agneslin die Schuld zumessen, weil er von niemand anderem als von ihr berührt worden sei.
Ulrich Roth, Wächter, bekundet, die verhaftete Anna habe unlängst, als sie das erstemal torquiert (= gefoltert) wurde, von ihm begehrt, er solle ihr ein altes Schürzlein und Büeblin (= Wams, Jacke) in ihrer Behausung abholen, sie wolle dafür den Pelz und das neue Schürzlein heimschicken, denn sie müsse doch sterben. Ihr Mann, Ludwig Bidermann, und dessen Bruder Hans Bidermann habe zu ihm gesagt, er solle der Verhafteten sagen, sie solle standhaft sein, nichts bekennen und bei den Worten bleiben, wie sie mit ihm geredet hab. In der ersten Woch, als sie verhaftet war, sei bei Nacht etwas über die Bühne gerumpelt und habe seltsam geschrien wie ein Weckvogel (= Käuzchen). Es sei aber kein Weckvogel gewesen. Nachts sei ihm auch etlichemal das Stüblein aufgestossen worden. Wer das getan, wisse er nicht.
1633 Oktober 2, Mittwoch
Gütliches Geständnis der Agnesa, Witib des Ulrich Lampparter.
30 S.
Beschreibstoff: Pap.
Archivale
Bemerkungen: Stimmt überein mit der Urgicht vom 18. Oktober. Siehe das Regest dieses Schriftstücks, Blatt 1 und 2. Peinliche Urgicht der Anna, Ludwig Bidermanns Hausfrau. Desgleichen, Blatt 4 und 5.
Genetisches Stadium: Or.
Genetisches Stadium: Or.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
20.03.2025, 11:14 MEZ