Kabinettsakten über Angelegenheiten des Innenministeriums (Bestand)
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NLA HA, Dep. 103 IX
Nds. Landesarchiv, Abt. Hannover (Archivtektonik) >> Gliederung >> 2 Nichtstaatliche Bestände >> 2.1 Archiv des hannoverschen Königshauses >> 2.1.2 Akten
1796-1880
Bestandsgeschichte: Dep. 103 IX: Kabinettsakten betreffend Innenministeriumsangelegenheiten
1832 wurden die Departements der Polizei- und Städtesachen, der inneren Hoheits- und Wegebausachen sowie der Landesökonomiesachen zum "Ministerium des Inneren" zusammengelegt. Ein Teil seiner Zuständigkeiten legte die Kabinettsverordnung vom 14. November 1837 fest, in der bestimmt wurde, dass die Landdrosteien zu dem Wirkungskreis des Ministeriums gehörten. 1843 wurde ihm die Leitung der Eisenbahndirektion zugewiesen. 1849 löste man die Abteilung für Wegebausachen auf, das Ministerium behielt aber die Direktion der Chausseebauverwaltung. Unmittelbar unter dem Minister des Innern stand die Polizeidirektion Hannover, wenn sie landespolizeiliche Aufgaben wahrnahm. Daher finden sich in diesem Bestand die täglichen Berichte der Polizeidirektion für den König. In der Ära Borries wurde das Ministerium am Ausbau des Verkehrs und Telegrafennetzes im Königreich beteiligt, außerdem spiegelt das Aktenmaterial betreffend Presseangelegenheiten und Polizeieinsatz die Bemühungen des Ministers von Borries wieder, eine monarchistische Gewaltherrschaft aufzubauen.
Die Akten betreffend Angelegenheiten des hannoverschen Innenministeriums wurden als Kabinettsakten des Königs dem Zugriff der preußischen Besatzung 1866 entzogen und gelangten später zu den österreichischen Exilorten des Königs Georg V. Die Masse der Akten stammt aus der Zeit 1840 bis 1866. Vereinzelt finden sich in diesem Bestand auch Akten aus anderen Provenienzen, die Willis aus sachlichen Gründen zum Bestand Innenministerium legte.
Die Ordnung der Akten begann im Rahmen des Aufbaues des Archivs des hannoverschen Königshauses nach 1908. Infolge finanzieller Schwierigkeiten kamen diese Ordnungsarbeiten 1920 zum Erliegen. Um 1960 setzte Geoffrey Malden Willis die Ordnung der Akten in Gmunden fort und bildete dabei auch den "Fonds"
Bestandsgeschichte: Innenministerium.
1969 wurde der Bestand von Herrn Dr. Leerhoff revidiert und 1976 wurde das Willische Findbuch, das infolge zahlreicher Ergänzugen schwer zu lesen war, durch Frau Podschies abgeschreiben.
Hannover, den 14.12.1976
gez. Dr.
Bestandsgeschichte: Schöningh
1832 wurden die Departements der Polizei- und Städtesachen, der inneren Hoheits- und Wegebausachen sowie der Landesökonomiesachen zum "Ministerium des Inneren" zusammengelegt. Ein Teil seiner Zuständigkeiten legte die Kabinettsverordnung vom 14. November 1837 fest, in der bestimmt wurde, dass die Landdrosteien zu dem Wirkungskreis des Ministeriums gehörten. 1843 wurde ihm die Leitung der Eisenbahndirektion zugewiesen. 1849 löste man die Abteilung für Wegebausachen auf, das Ministerium behielt aber die Direktion der Chausseebauverwaltung. Unmittelbar unter dem Minister des Innern stand die Polizeidirektion Hannover, wenn sie landespolizeiliche Aufgaben wahrnahm. Daher finden sich in diesem Bestand die täglichen Berichte der Polizeidirektion für den König. In der Ära Borries wurde das Ministerium am Ausbau des Verkehrs und Telegrafennetzes im Königreich beteiligt, außerdem spiegelt das Aktenmaterial betreffend Presseangelegenheiten und Polizeieinsatz die Bemühungen des Ministers von Borries wieder, eine monarchistische Gewaltherrschaft aufzubauen.
Die Akten betreffend Angelegenheiten des hannoverschen Innenministeriums wurden als Kabinettsakten des Königs dem Zugriff der preußischen Besatzung 1866 entzogen und gelangten später zu den österreichischen Exilorten des Königs Georg V. Die Masse der Akten stammt aus der Zeit 1840 bis 1866. Vereinzelt finden sich in diesem Bestand auch Akten aus anderen Provenienzen, die Willis aus sachlichen Gründen zum Bestand Innenministerium legte.
Die Ordnung der Akten begann im Rahmen des Aufbaues des Archivs des hannoverschen Königshauses nach 1908. Infolge finanzieller Schwierigkeiten kamen diese Ordnungsarbeiten 1920 zum Erliegen. Um 1960 setzte Geoffrey Malden Willis die Ordnung der Akten in Gmunden fort und bildete dabei auch den "Fonds"
Bestandsgeschichte: Innenministerium.
1969 wurde der Bestand von Herrn Dr. Leerhoff revidiert und 1976 wurde das Willische Findbuch, das infolge zahlreicher Ergänzugen schwer zu lesen war, durch Frau Podschies abgeschreiben.
Hannover, den 14.12.1976
gez. Dr.
Bestandsgeschichte: Schöningh
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
16.06.2025, 12:45 MESZ